Art 1.
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Dokumente, Verträge und Lieferungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Mit der Unterzeichnung eines Vertrages mit Marcottestyle, der Übertragung eines Vertrages und/oder einer Bestellung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden und verzichtet auf seine eigenen.
Art 2. Die spezifischen und allgemeinen Verkaufsbedingungen jedes Subunternehmers/Herstellers von Marcottestyle gelten auch für alle unsere Dokumente, Verträge und Lieferungen, an denen ein Subunternehmer oder Endhersteller beteiligt ist, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei der Unterzeichnung eines Vertrages mit Marcottestyle und der Übertragung der Bestellung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen jedes Subunternehmers und/oder Herstellers einverstanden und verzichtet auf die eigenen.
Sowohl von jedem am Vertrag beteiligten Subunternehmer und/oder Hersteller als auch von Marcottestyle selbst werden dem Kunden stets deren Verkaufsbedingungen mitgeteilt und gelten daher als angenommen, sofern nicht innerhalb von 5 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags, des Bestellformulars oder anderer Dokumente schriftlich widersprochen wird.
Art 3. Für den reinen Verkauf von Möbeln (ob über eine Projektdatei oder über den Webshop) verweisen wir ebenfalls auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter der Rubrik Kollektion auf www.shop.marcottestyle.com, wobei beide Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt verbindlich sind.
Art 4. Lediglich die endgültigen Abmessungen auf dem Plan im Format A3, A1 oder A.0, die vom Kunden unterzeichnet sein können oder auch nicht, dienen der Information gemäß Artikel 25, und die Authentizität der Farben dient nur der Verdeutlichung.
(Die Nummer der genannten Farbe ist verbindlich).
Ein Farbmuster wird immer im Voraus verschickt und gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen nach dem Postdatum schriftlich widersprochen wird.
Die 3D-Projektionen sind immer rein informativ und nicht verbindlich.
Art 5. LIEFERUNG: Der Käufer hat die Pflicht, die Ware bei der Lieferung genau zu prüfen und sie sofort zurückzuweisen, wenn er einen Mangel oder eine Nichtübereinstimmung feststellt.
In jedem Fall muss er melden, wenn die Verpackung sichtbare Schäden aufweist, die auf eine Beschädigung im Inneren hinweisen könnten.
Nimmt der Kunde die gelieferte Ware dennoch an, obwohl er bei der Lieferung einen Mangel oder eine Beschädigung festgestellt hat, muss er dies unverzüglich schriftlich auf dem CMR (Frachtbrief oder Lieferschein) des Spediteurs vermerken.
Andernfalls wird keine Reklamation mehr akzeptiert.
Art. 6.
Sollte Marcottestyle ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage sein, eine oder mehrere Waren zu liefern, kann Marcottestyle eine geeignete Alternative zu denselben Bedingungen vorschlagen, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein.
Art 7. LIEFERVERZÖGERUNGEN: Auch wenn die Lieferung kostenlos oder nicht kostenlos ist und durch das Verschulden einer der Parteien verzögert oder geändert wird oder zusätzliche Lieferungen erforderlich sind, gehen diese Nachlieferungen und die zusätzliche Lagerung zu Lasten desjenigen, der sie verursacht hat.
Art. 8.
Alle gelieferten Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Kunde haftet für die Beschädigung und Entfremdung dieser Güter ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf dem Hof.
Der Kunde ist auch für die Beschädigung und Entfremdung unseres Materials auf der Baustelle verantwortlich.
Der Kunde muss für all dies eine angemessene Versicherung abschließen, einschließlich Feuer- und Sturmschäden.
Der Kunde sorgt für eine sorgfältige Lagerung der an den Hof gelieferten Waren und deren Sicherheit.
Art. 9. BEZAHLUNG: Die Waren sind im Allgemeinen bei Bestellung in bar zu bezahlen.
Bei Projekten und Contracting, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, 50% Anzahlung, 45% Zahlung vor der Lieferung und der Restbetrag spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung, die im Falle einer vollständigen Einrichtung mit der Lieferung zusammenfällt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Art. 10.
Jede zum Zeitpunkt der Lieferung unbezahlte Rechnung wird automatisch, von Rechts wegen, allein durch diese Tatsache und ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, mit 1% pro Monat verzinst.
Andererseits wird bei vollständiger oder teilweiser Nichtbezahlung innerhalb der festgelegten Fristen von Rechts wegen, allein aufgrund dieser Tatsache und ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, eine pauschale Entschädigung fällig, die auf 9 % des Gesamtbetrags der Bestellung festgelegt ist, und zwar ab 1000 € des Rechnungsbetrags.
Für die erste Mahnung bei unbezahlten Rechnungen wird kein Schadenersatz und keine Kosten in Rechnung gestellt.
Art. 11.
Marcottestyle behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen zum angegebenen Fälligkeitstermin die Ausführung der Arbeiten und/oder Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung auszusetzen, ohne dass dies zu einer Schadensersatzzahlung an den Kunden führt.
In diesem Fall muss der Schaden, der durch die Unterbrechung der Arbeiten und/oder die verspätete Lieferung entstanden ist (Materialbestellung, Lagerung, Entschädigung für die Unterbrechung der Arbeiten usw.), vom Auftragnehmer, der die Ursache dafür ist, ersetzt werden.
Art. 12. IM FALL EINES KAUFS: Wenn eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird, behalten sich Marcottestyle und/oder der Auftragnehmer und/oder Subunternehmer das Recht vor, die Ausführung der auszuführenden Arbeiten bis zur Begleichung der Rechnung auszusetzen, ohne dass eine Entschädigung seitens des Auftragnehmers fällig wird.
Der Auftragnehmer entscheidet selbst, wann er die Arbeiten wieder aufnehmen kann, ohne dass eine Entschädigung für die Verzögerung fällig wird.
Wenn dem Auftragnehmer durch diese Aussetzung ein (direkter oder indirekter) Schaden entsteht, muss der Auftraggeber ihn entschädigen.
Falls erforderlich, kann der Auftragnehmer den Rest der noch auszuführenden Arbeiten stornieren.
In diesem Fall schuldet der Auftraggeber eine Entschädigung, wie sie im folgenden Artikel 10 festgelegt ist.
Art. 12b.
Die Waren werden auf das Risiko des Auftragnehmers zur Werft gebracht.
Der Kunde muss dafür sorgen, dass die Waren bei der Ankunft sofort auf dem Hof abgeliefert und sicher gelagert werden können.
Unnötige Fahrtkosten und übermäßige Wartezeiten (mehr als 15 Minuten) werden in Rechnung gestellt.
Art. 12c.
Nach der Übergabe der Waren geht das Risiko auf den Kunden über.
Art. 12d.
Änderungen oder Erweiterungen des Stroms gehen immer zu Lasten des Kunden und berücksichtigen nicht die vorhandenen Teile (nicht konforme Teile in der Installation; (erneute) Inspektionen, Erdung,…).
Art. 12e.
Wasser, Strom und Heizung sind vom Kunden zu stellen.
Art. 12f.
Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung wird vereinbart, dass der Vertrag als endgültig angenommen gilt, wenn dem Auftragnehmer innerhalb von acht Tagen nach der Ausführung keine Bemerkungen per Einschreiben zugesandt wurden.
Diese Frist wird daher mit der alleinigen und endgültigen Annahme gleichgesetzt.
Art. 12g.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die vom Hersteller vorgenommenen geringfügigen Änderungen in Bezug auf Konstruktion, Abmessungen und Farbe, es sei denn, aus dem Bestellformular geht ausdrücklich hervor, dass die Konstruktion, die Abmessungen und die Farbe oder das Design für den Kunden ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags sind.
Art. 12h.
Wenn der Auftragnehmer oder Marcottestyle Waren liefert und installiert, die mit einer bereits vorhandenen Anlage kombiniert werden, haftet der Auftragnehmer nur für den Teil, der von ihm installiert wurde.
Art. 13. Bei jedem Bauvertrag wird das Recht, sich auf Artikel 1794 des Zivilgesetzbuches zu berufen, von den Parteien ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollte es dennoch zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen, sich auf diesen Artikel zu berufen, aus welchem Grund auch immer, im Falle einer einseitigen Beendigung des Vertrags gemäß den Bestimmungen von Artikel 1794 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Marcottestyle erhält eine Entschädigung für all seine Kosten, seinen Arbeitsaufwand und alles, was er aus dem Vertrag hätte gewinnen können. Diese Entschädigung wird auf 30 % der Verkaufspreise der nicht gelieferten Bestellung und auf 85 % der Verkaufspreise der speziell angefertigten und bestellten Waren festgesetzt, und zwar über die zu berechnende Gebühr von 16 % (übliche Gebühr von 17 % minus 1 %, da in diesem Fall keine Nachverfolgung erforderlich ist).
Art. 14.
Für Bau- und Renovierungsarbeiten und alle anderen Aufträge, die behördliche Genehmigungen erfordern, trägt Marcottestyle keinerlei Verantwortung, was behördliche Genehmigungen betrifft.
Eventuelle Schäden und Bußgelder gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
Art. 15.
NICHT GELIEFERTE ARBEITEN: Alle unvorhergesehenen Arbeiten oder zusätzlichen Arbeiten, die erst während der Montage festgestellt werden konnten, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Art. 16. AUFSTELLUNG: Wenn unsere Möbel an, in oder zwischen Wänden aufgestellt werden, sollten Sie bedenken, dass leichte Beschädigungen der Belegung und/oder des Anstrichs manchmal unvermeidlich sind, um eine gute Passform zu erreichen.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen daher, einen eventuellen Endanstrich nach unserer Installation durchführen zu lassen, wenn dieser nicht von Marcottestyle vorgenommen wird.
Unvermeidbare Schäden können von uns nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Um Irrtümer bei bestehenden Spezifikationen auszuschließen, weisen wir darauf hin, dass alles, was nicht im Maßblatt der Datei/des Angebots angegeben ist, nicht im Preis enthalten ist und daher nicht geliefert wird.
Art. 16b. Der Kunde kann die Schlussrechnung bzw. die vollständige Restrechnung nicht verweigern oder zurückhalten, wenn dies aufgrund von Umständen geschieht, die Marcottestyle und/oder der Auftragnehmer nicht vorhersehen konnten.
Nur nicht gelieferte Leistungen und/oder nicht platzierte Waren können vom Kunden von der Schlussrechnung oder der Restrechnung abgezogen werden und werden bei tatsächlicher Lieferung, Leistung und/oder Platzierung bezahlt.
Art. 17.
PREISE: Marcottestyle behält sich das Recht vor, die angegebenen Preise zu ändern, falls sein Subunternehmer oder Lieferant seine Preise aufgrund von unvorhergesehenen plötzlichen Rohstoffpreisen und/oder Lohnerhöhungen ebenfalls erhöht.
Art 18.
Unsere Preise gelten bei Bestellung des gesamten Angebots wie beschrieben; im Falle einer Teilbestellung oder einer teilweisen Stornierung behält sich Marcottestyle das Recht vor, die in diesem Vertrag festgelegten Preise der gelieferten Bestellung anzupassen, da diese Preise auf einer vollständigen Bestellung basieren.
Art. 19.
Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Unser allgemeiner Stundensatz beträgt 145€/Stunde
Art. 20.
STORNIERUNG DES AUFTRAGS: Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Stornierung eines Auftrags wird dem Kunden eine pauschale Entschädigung für entgangenen Gewinn und entstandene Kosten (Lagerung, Erstellung von Plänen, Verwaltung, Transport, Weiterverkauf usw.) in Höhe von 30 % der Verkaufspreise des nicht gelieferten Auftrags in Rechnung gestellt, wenn es sich nicht um eine Sonderanfertigung handelt, und von 85 % der Verkaufspreise der Sonderanfertigung, wenn es sich nicht um eine Sonderanfertigung handelt.), wird dem Kunden eine Entschädigung in Höhe von 30 % der Verkaufspreise der nicht gelieferten Bestellung berechnet, wenn es sich um eine nicht speziell angefertigte Bestellung handelt, und in Höhe von 85 % der Verkaufspreise der speziell angefertigten und bestellten Waren, zusätzlich zu der zu berechnenden Gebühr von 16 % (übliche Gebühr von 17 % minus 1 %, da in diesem Fall keine Nachbereitung erforderlich ist).
Unbeschadet des Rechts auf eine höhere Entschädigung, sollte der von Marcottestyle erlittene Schaden größer sein.
Art. 21.
Die Garantie, zu der Marcottestyle verpflichtet ist, beschränkt sich auf die Reparatur von sichtbaren und, sofern die Bestimmungen von Artikel 17 eingehalten werden, von versteckten Mängeln, mit Ausnahme von Mängeln, die auf ein Verschulden des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind.
Die Garantie erstreckt sich nur auf die zu reparierenden und zu ersetzenden Materialien und umfasst nicht die zu leistenden Arbeitsstunden.
Marcottestyle ist niemals in der Lage, eine Garantie zu gewähren, die über die von seinen Subunternehmern oder Lieferanten/Herstellern gewährte Garantie hinausgeht.
Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen der in Artikel 1 und 2 genannten Subunternehmer oder Lieferanten/Hersteller erhalten und akzeptiert hat.
Art. 22.
Alle versteckten Mängel, die nicht unter die Bestimmungen von Artikel 1792 des Zivilgesetzbuches fallen, müssen spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung per Einschreiben bei Marcottestyle geltend gemacht und gemeldet werden.
Nach Ablauf dieser Frist werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.
Alle versteckten Mängel müssen innerhalb einer Frist von acht Tagen nach ihrer Entdeckung gemeldet werden, da sie sonst verjähren.
Diese Reklamationen müssen per Einschreiben und mit detaillierten Angaben übermittelt werden.
Auf durchgeführte Reparaturen wird keine Garantie gewährt.
Die Garantie beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder gegebenenfalls den Ersatz jedes Teils, das nachweislich einen Konstruktions- und/oder Montagefehler aufweist, unter Ausschluss jeder weiteren Entschädigung.
Die Garantie deckt jedoch nicht ab:
– die falsche Verwendung oder Handhabung der Produkte, Materialien und Geräte;
– Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden;
– das Hinzufügen und die Verwendung zusätzlicher Ausrüstung in einer Weise, die nicht den technischen Anforderungen des Lieferanten entspricht;
– eine Handlung oder das vorsätzliche Fehlverhalten einer Person, einschließlich des Käufers oder seiner Beauftragten;
– jede Verwendung der Produkte, Materialien und Geräte, die über das hinausgeht, was in Anbetracht ihrer Eigenschaften vernünftigerweise vorhersehbar ist, es sei denn, der Verkäufer hat eine solche Verwendung spätestens zum Zeitpunkt des Verkaufsabschlusses schriftlich genehmigt;
– Frost- oder Feuchtigkeitsschäden.
Art. 23.
Das Gebäude oder der Hof muss vollständig zugänglich und für die beauftragten Arbeiten verfügbar sein.
Wenn die Baustelle bei Ankunft nicht zugänglich ist oder nicht zugänglich gemacht werden kann, werden die Kosten für unnötige Besuche vor Ort in Rechnung gestellt.
Bei der Montage an Wänden und/oder Decken und bei der Montage im Boden muss die Lage von Rohren oder Leitungen an diesen Stellen deutlich gekennzeichnet sein; oder es muss jemand vor Ort sein, der dies anzeigen kann.
Andernfalls lehnen wir jede Haftung im Schadensfall ab.
Bei versteckten Mängeln am Gebäude selbst (Zustand der Innenwände, unebener Fußboden usw.) können wir im Schadensfall nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, wir wurden vorher schriftlich und eindeutig über diesen Zustand informiert.
Art. 24.
Bei nicht verlegten Böden gehen die Nivellierungskosten zu Lasten des Kunden.
Art. 25.
Für Arbeiten in unbeweglichem Zustand in einem Gebäude, die länger als 10 Jahre dauern, werden diese Arbeiten mit 6% MwSt. gemäß der Erklärung des Kunden berechnet.
Der Kunde bleibt für alle Folgen davon 10 Jahre lang verantwortlich und auch dann, wenn Marcottestyle einen nach Ansicht der Steuerbehörden zu niedrigen MwSt.-Prozentsatz berechnet hat, und muss die Differenz dieser MwSt., Zinsen und Bußgelder auf erste Aufforderung hin sofort an Marcottestyle zahlen, unabhängig davon, was oder wer sie verursacht hat.
ART.26 Parken, Genehmigung, Kosten und Leiteraufzug zu Lasten und auf Kosten des Kunden.
Bei der Durchführung von Arbeiten kann Staub freigesetzt werden. Der Kunde muss daher selbst Vorkehrungen treffen, die Räume evakuieren oder die Möbel schützen.
Marcottestyle kann nicht für Verunreinigungen oder Schäden, die durch Staub verursacht werden, verantwortlich gemacht werden.
Art. 27.
Lieferung und Platzierung: Eine Lieferung beinhaltet im Allgemeinen nie den vertikalen Transport.
Die zusätzlichen Kosten, wenn die Waren nicht ohne weiteres geliefert werden können, gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.
Bei der Installation von maßgefertigten Schränken und/oder Armaturen und/oder Geräten (z.B. Küchengeräte oder Beleuchtung) ist der Anschluss nicht inbegriffen und folglich werden alle Anpassungen an den Elektro- und Wasserleitungen extra berechnet.
Art. 28.
Die Lieferzeiten dienen nur zur Information.
Eine Verspätung bei der Lieferung und/oder Ausführung kann nicht zu einer Entschädigung und/oder Annullierung der Bestellung führen.
Art. 29. Die vorbehaltlose Inbetriebnahme des Gebäudes und/oder der Waren gilt unwiderruflich als endgültige Genehmigung und Annahme in vollem Umfang.
Art. 30. Alle Daten, Pläne, Ideen und alles, was sich auf der Seite befindet, sowie alles, was Marcottestyle dem Kunden zur Verfügung gestellt hat, ist geistiges Eigentum von Marcottestyle.
Nichts darf ohne die schriftliche Zustimmung von Marcottestyle kopiert und für irgendeinen Zweck verwendet werden, und zwar unter Androhung von Strafverfolgung und Schadenersatz.
Art 31. Bei jedem Projekt, bei dem das Design von Marcottestyle erstellt und entworfen wird, sind laut Marcottestyle manchmal einige Änderungen oder Anpassungen während der Ausführung notwendig, um das Design beizubehalten, und Marcottestyle kann dies ohne den Input des Kunden umsetzen.
Art. 32.
P Pläne und 3D: Alle Pläne und 3D-Visualisierungen sind nicht-vertragliche Dokumente.
Sie dienen nur zu Informationszwecken.
Jede Abweichung, ob mehr oder weniger, führt zu einem Verlust oder Gewinn für den Käufer, ohne Preisanpassung.
Die Abmessungen und Detailpläne dienen nur zur Information.
Alle anderen angegebenen Größen der Möbel sind ebenfalls ungefähre Angaben, da sie meist handgefertigt sind.
Sondermaße müssen ausdrücklich angefragt werden und müssen ebenfalls von Marcottestyle bestätigt werden.
Darüber hinaus sind die Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Webshops verbindlich, wie z.B. Abschnitt 2.4 B.
Art. 33.
FOTOS: Marcottestyle behält sich das Recht vor, Fotos von den von ihm durchgeführten Arbeiten zu machen und diese für Werbezwecke (einschließlich Website, Broschüren usw.) zu verwenden, womit der Kunde einverstanden ist und wofür er keine Entschädigung verlangen kann.
Der Kunde bestätigt außerdem, dass alle anderen Interessenten oder sein Bauarchitekt ebenfalls damit einverstanden sind und dafür keine Entschädigung verlangen können.
Art. 34.
Copyright: Alle Informationen und generierten 3D- oder Visualisierungen in jeder Datei und/oder jedem Angebot sind urheberrechtlich geschützt.
Es handelt sich hierbei um einen umfangreichen Forschungs- und Entwurfsaufwand und ist das exklusive geistige Eigentum von Marcottestyle und darf ausschließlich zwischen Marcottestyle und dem angegebenen Kunden verwendet werden.
Alle Daten in diesem Dossier dürfen, unabhängig von einer bereits dafür erhobenen Gebühr, unter keinen Umständen, auch nicht teilweise, für andere Anbieter verwendet werden.
Nur im Falle einer Kündigung oder Stornierung eines Projektvertrags muss der Kunde den Nachweis erbringen, u.a. durch Fotos der neuen Einrichtung, aus denen klar hervorgeht, dass nichts (auch nicht teilweise) aus den aktuellen Dateien zwischen den Parteien übernommen oder verwendet wurde.
Bei Fehlen eines vom Kunden zu erbringenden Nachweises und/oder im Falle einer unbefugten, teilweisen oder vollständigen Übernahme berechnet Marcottestyle eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10% des Betrags des größten angebotenen Entwurfs.
Art 35. Im Falle von Änderungen, bei denen eine vorläufige Abnahme vorgesehen ist, notieren der Kunde und Marcottestyle zusammen mit dem betreffenden Subunternehmer alle Arbeiten und Details, die zu diesem Zeitpunkt noch auszuführen sind, sowie alle Anmerkungen.
Diese Liste ist erschöpfend, und nur diese Anmerkungen müssen bis zur endgültigen Lieferung gelöst oder erledigt sein.
Sollten verbleibende Anmerkungen aus der vorläufigen Abnahme noch nicht oder nicht vollständig gelöst oder abgeschlossen sein, werden sie so weit wie möglich gelöst, ohne eine begrenzte Zeitspanne zu beachten.
Wenn es noch wenige Details und Anmerkungen zur vorläufigen Lieferung gibt, kann diese ebenfalls als endgültig betrachtet werden.
Artikel 36.
Privatsphäre: Personenbezogene Kundendaten werden zum Zweck der Vertragserfüllung, der Kundenverwaltung, der Buchhaltung und des Direktmarketings erhoben und verarbeitet.
Die Rechtsgrundlagen sind die Vertragserfüllung, die Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen und/oder ein berechtigtes Interesse.
Diese personenbezogenen Daten werden nur insoweit an Bearbeiter, Empfänger und/oder Dritte weitergegeben, als dies im Rahmen der vorgenannten Verarbeitungszwecke erforderlich ist.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
personenbezogenen Daten, die er uns übermittelt, und verpflichtet sich, die Allgemeine Datenschutzverordnung in Bezug auf die Personen, deren personenbezogene Daten er uns übermittelt hat, sowie in Bezug auf alle möglichen personenbezogenen Daten, die er von uns und unseren Mitarbeitern erhält, einzuhalten.
Der Kunde bestätigt, dass er angemessen über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und über seine Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch informiert wurde.
Art 37. Im Falle eines Rechtsstreits jeglicher Art gelten nur die niederländischen Texte und die Texte in anderen Sprachen sind nur freie Übersetzungen, die nicht bindend sind, wobei auch nur die Gerichte von Antwerpen oder das Friedensgericht Kapellen zuständig sind und nur belgisches Recht gilt.
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