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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Marcottestyle BV

Allgemeine Verkaufs- und Werkvertragsbedingungen

Fassung Oktober 2026

Wichtiger Hinweis – Übersetzung nur zur Information. Allein die niederländische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist authentisch und rechtsverbindlich. Diese Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken. Bei Abweichungen, Widersprüchen oder Auslegungsstreitigkeiten hat ausschließlich die niederländische Fassung Vorrang.
Abschnitt I

Identifizierung, Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

Art. 1 Identifizierung

Diese Bedingungen werden von Marcottestyle BV verwendet, mit Gesellschaftssitz in Marcottedreef 20, 2950 Kapellen, eingetragen in der Zentralen Datenbank der Unternehmen (Kruispuntbank van Ondernemingen, KBO) unter der Nummer 0880.453.459, MwSt. BE 0880.453.459, Telefon +32 (0)3 230 40 11, E-Mail info@marcottestyle.com, Website www.marcottestyle.com (nachstehend „Marcottestyle“).

Art. 2 Begriffsbestimmungen

In diesen Bedingungen ist zu verstehen unter:

  • „Kunde“: jede natürliche oder juristische Person, die mit Marcottestyle einen Vertrag schließt oder eine Bestellung aufgibt;
  • „Verbraucher“: jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen;
  • „Gewerblicher Kunde“: jeder Kunde, der kein Verbraucher ist, einschließlich Unternehmen, Gesellschaften, Vereinigungen, Stiftungen und öffentlicher Auftraggeber;
  • „Waren“: alle Möbel, Materialien, Geräte und sonstigen beweglichen Sachen, die von Marcottestyle verkauft oder geliefert werden;
  • „Maßanfertigungen“: alle Waren, die Marcottestyle nicht aus ihrem eigenen Lagerbestand liefert, sondern speziell für den Kunden bestellt, anfertigen, konfigurieren, polstern oder fertigstellen lässt. Darunter fallen: Waren, die nach Maß oder nach den Wünschen oder Spezifikationen des Kunden angefertigt werden; Kollektionsmöbel, die auf Bestellung in einer gewählten Abmessung, einem gewählten Stoff oder Leder, einer gewählten Farbe, einem gewählten Fuß oder einer gewählten Oberfläche hergestellt werden; und Katalog- oder Kollektionsartikel eines Herstellers oder Lieferanten, die Marcottestyle auf den Namen des Kunden bestellt. Nur Waren, die zum Zeitpunkt der Bestellung physisch im Lager oder Showroom von Marcottestyle vorhanden und als solche auf dem Bestellschein bezeichnet sind, sind „Lagerwaren“;
  • „Arbeiten“: alle Leistungen der Planung, des Einbaus, der Einrichtung, der Montage und der Bauausführung, die von Marcottestyle selbst oder von ihren Subunternehmern ausgeführt werden. Marcottestyle bleibt gegenüber dem Kunden die alleinige Vertragspartei für die Arbeiten, die sie übernimmt. Arbeiten, die der Kunde unmittelbar bei einem Partnerunternehmer oder bei einem Bauunternehmer seiner Wahl bestellt, sind nicht Bestandteil des Vertrags mit Marcottestyle;
  • „Partnerunternehmer“: ein Bauunternehmer, den Marcottestyle dem Kunden vorschlägt und der unmittelbar mit dem Kunden einen Vertrag schließt und ihm unmittelbar Rechnung stellt. Ein Partnerunternehmer ist kein Subunternehmer von Marcottestyle;
  • „Planungsvertrag“: der Vertrag, in dem sich Marcottestyle verpflichtet, für den Kunden ein oder mehrere Planungsdossiers auszuarbeiten, einschließlich des Vertrags „kostenloser Erstentwurf“;
  • „Vertrag“: jedes Angebot, jeder Bestellschein, Planungsvertrag, jede sonstige Vertragsurkunde oder jeder Auftrag, der vom Kunden angenommen wurde, zusammen mit diesen Bedingungen;
  • „Schriftlich“: per Brief, per E-Mail, per SMS, über WhatsApp oder einen vergleichbaren Nachrichtendienst, über einen von Marcottestyle angebotenen digitalen Kanal oder durch eine mündliche Absprache, die Marcottestyle anschließend über einen dieser Kanäle bestätigt und die der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen nach dieser Bestätigung bestreitet;
  • „Einverständnis des Kunden“: jede ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung des Kunden oder seines Vertreters im Sinne von Art. 9, die schriftlich, mündlich, telefonisch, bei einer Baustellenbesprechung oder durch eindeutiges Verhalten erteilt wird (unter anderem Zahlung, Ingebrauchnahme oder das Ausführenlassen ohne Widerspruch in seiner Anwesenheit). Ein mündliches oder telefonisches Einverständnis wird von Marcottestyle per E-Mail, SMS oder Nachrichtendienst bestätigt; bleibt ein Widerspruch innerhalb von drei Werktagen nach dieser Bestätigung aus, steht das Einverständnis fest. Gegenüber Verbrauchern gilt dies als widerlegbare Vermutung und als Anfang eines Schriftbeweises; der Verbraucher kann den Gegenbeweis mit allen Mitteln erbringen.

Der Kunde gibt im Angebot, auf dem Bestellschein oder im Planungsvertrag an, ob er als Verbraucher oder als Gewerblicher Kunde handelt. Wer eine KBO- oder MwSt.-Nummer angibt oder an ein Unternehmen fakturieren lässt, wird vermutet, als Gewerblicher Kunde zu handeln. Eine Bestellung für gemischte Zwecke gilt als Bestellung eines Verbrauchers, wenn die berufliche Nutzung so begrenzt ist, dass sie im Gesamtzusammenhang der Bestellung eine untergeordnete Rolle spielt.

Art. 3 Anwendungsbereich und Auslegungsregel

Diese Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Bestellscheine, Planungsverträge, Verträge, Lieferungen und Arbeiten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Durch Unterzeichnung oder Annahme eines Angebots, Bestellscheins, Planungsvertrags oder Vertrags oder durch Aufgabe einer Bestellung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Anwendung seiner eigenen allgemeinen oder besonderen Bedingungen, auch wenn diese vorsehen, dass sie vorrangig gelten. Gegenüber Gewerblichen Kunden gelten diese Bedingungen, einmal mitgeteilt, auch für alle späteren Bestellungen und Verträge, ohne dass sie erneut mitgeteilt werden müssen. Der Kunde kann diese Bedingungen jederzeit unter www.marcottestyle.com/algemene-voorwaarden einsehen, herunterladen und ausdrucken.

Eine Bestimmung, die nicht ausdrücklich auf Verbraucher oder Gewerbliche Kunden verweist, gilt für alle Kunden. Eine Bestimmung oder ein Satzteil, die bzw. der mit „gegenüber Gewerblichen Kunden“ beginnt, gilt ausschließlich für diese. Eine Bestimmung oder ein Satzteil, die bzw. der mit „gegenüber Verbrauchern“ beginnt, gilt ausschließlich für diese.

Art. 3bis Fassung und Änderungen

Diese Bedingungen tragen ein Fassungsdatum. Auf jeden Vertrag findet die Fassung Anwendung, die an dem Tag galt, an dem der Vertrag zustande kam; Marcottestyle bewahrt alle früheren Fassungen auf und übermittelt sie auf Anfrage. Marcottestyle kann diese Bedingungen ändern; eine neue Fassung gilt nur für Verträge, die nach ihrer Veröffentlichung zustande kommen. Gegenüber Gewerblichen Kunden, mit denen eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, gilt eine neue Fassung für Bestellungen, die mehr als dreißig Kalendertage nach ihrer Mitteilung an sie aufgegeben werden.

Art. 4 Bedingungen von Subunternehmern, Lieferanten und Herstellern

Marcottestyle greift für bestimmte Leistungen auf Subunternehmer, Lieferanten und Hersteller zurück. Deren besondere Bedingungen, Gewährleistungsfristen und technische Vorschriften gelten ebenfalls für den Teil, der von ihnen geliefert oder ausgeführt wurde, soweit diese Bedingungen dem Kunden vor oder bei Zustandekommen des Vertrags mitgeteilt oder zur Verfügung gestellt wurden. Gegenüber Verbrauchern können diese Bedingungen Dritter ihre zwingenden gesetzlichen Rechte gegenüber Marcottestyle nicht beschränken. Marcottestyle vereinbart mit ihren Subunternehmern mindestens gleichwertige Gewährleistungen wie diejenigen, die sie gegenüber dem Kunden gewährt.

Art. 5 Verhältnis zu anderen Dokumenten

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) die schriftlich unterzeichnete Sondervereinbarung, der Planungsvertrag, der Bestellschein oder das Angebot; (2) diese allgemeinen Bedingungen; (3) die Bedingungen von Subunternehmern, Lieferanten und Herstellern; (4) alle übrigen Dokumente. Für den Verkauf von Möbeln über den Webshop gelten zusätzlich die allgemeinen Bedingungen, die auf www.marcottestyle.store angegeben sind. Bei Widersprüchen hat gegenüber Verbrauchern die für den Verbraucher günstigste Bestimmung Vorrang und gegenüber Gewerblichen Kunden diese Bedingungen.

Art. 6 Website, Pläne, 3D und Muster: informativer Charakter

Alle Informationen, Texte, Bilder, Referenzen, Pläne, 3D-Visualisierungen, Preisangaben, Produktinformationen, Ausführungsmodalitäten und Lieferfristen auf www.marcottestyle.com sowie in Unterlagen oder Angeboten sind unverbindlich, gelten nicht als Vertragsangebot und haben keine vertragliche Wirkung, es sei denn, sie wurden im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Gegenüber Verbrauchern sind öffentliche Erklärungen von Marcottestyle zu bestimmten Eigenschaften einer Ware, unter anderem auf der Produktseite des Webshops, Bestandteil des Vertrags, es sei denn, sie wurden vor dessen Abschluss ausdrücklich berichtigt.

Pläne, Detailpläne und 3D-Projektionen dienen der Veranschaulichung; Maße sind Näherungswerte, da es sich überwiegend um Handarbeit handelt. Nur die Maße auf den vom Kunden genehmigten technischen Zeichnungen (Art. 8.5) sind verbindlich, innerhalb der Toleranzen gemäß Art. 42. Eine Abweichung nach oben oder unten innerhalb dieser Toleranzen begründet keine Preisanpassung. Dekoration, Styling-Accessoires, Beleuchtung und Möbel, die auf Bildern oder 3D-Visualisierungen erscheinen, aber nicht im Angebot enthalten sind, sind nicht inbegriffen.

Ausstellungsmodelle, Katalogbilder und Muster zeigen einen Typ; Farbe, Maserung, Struktur und Glanz können beim gelieferten Stück innerhalb der Toleranzen gemäß Art. 42 abweichen. Die angegebene Farbnummer ist jedoch verbindlich. Ein Farbmuster wird vorab zugesandt und gilt als akzeptiert, wenn nicht innerhalb von fünf Kalendertagen nach Versand eine schriftliche Beanstandung erfolgt; gegenüber Verbrauchern gilt dies als widerlegbare Vermutung. Offensichtliche Fehler, Schreibfehler oder Unvollständigkeiten können Marcottestyle nicht entgegengehalten werden.

Art. 7 Terminologie und Verweisungen

Wo in Dokumenten, Kommunikation oder auf der Website auf „allgemeine Bedingungen“, „Verkaufsbedingungen“ oder eine ähnliche Bezeichnung verwiesen wird, ist stets auf diese Allgemeinen Verkaufs- und Werkvertragsbedingungen verwiesen. Terminologische Unterschiede beeinträchtigen weder deren Anwendbarkeit noch deren Bindungswirkung. Verweisungen auf Bestimmungen des alten belgischen Zivilgesetzbuches gelten von Rechts wegen als Verweisungen auf die Bestimmungen, die sie ersetzen, unter anderem in Buch 7 des Zivilgesetzbuches. Auf Verträge, die ab dem 1. September 2027 geschlossen werden, werden diese Bedingungen nach Buch 7 des Zivilgesetzbuches ausgelegt, wobei ihr Inhalt erhalten bleibt, soweit dieses Gesetz es zulässt. Ändert das Gesetz nach dem Datum dieser Bedingungen einen Betrag, Prozentsatz oder eine Frist zugunsten des Verbrauchers (unter anderem die gesetzliche Garantie, die Höchstbeträge von Buch XIX des Wirtschaftsgesetzbuches (WGB, belgisch) oder die Widerrufsregeln), so tritt der neue gesetzliche Betrag, Prozentsatz oder die neue gesetzliche Frist von Rechts wegen an die Stelle der Bestimmung in diesen Bedingungen.

Abschnitt II

Zustandekommen, Widerruf und Beendigung des Vertrags

Art. 8 Zustandekommen des Vertrags

8.1

Angebote sind dreißig (30) Kalendertage ab ihrem Datum gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist ist Marcottestyle nicht mehr gebunden.

8.2

Der Vertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, in dem zuerst eines der folgenden Ereignisse eintritt:

  • (a)die Unterzeichnung, auch elektronisch, des Angebots, des Bestellscheins oder des Planungsvertrags durch den Kunden;
  • (b)die schriftliche oder elektronische Bestätigung eines Angebots oder einer Bestellung durch den Kunden, unter anderem durch eine E-Mail oder Nachricht mit dem Vermerk „einverstanden“ oder einer vergleichbaren Zustimmung;
  • (c)die Zahlung der Anzahlung oder eines Teils des Preises;
  • (d)bei einer Bestellung über den Webshop: der Versand der Auftragsbestätigung durch Marcottestyle nach einer Bestellung mit Zahlungsverpflichtung;
  • (e)gegenüber Gewerblichen Kunden zusätzlich: der Beginn der Ausführung auf Verlangen oder mit Wissen des Kunden, ohne Widerspruch.
8.3

Eine mündliche oder telefonische Bestellung kommt zustande und wird bewiesen gemäß Art. 9.

8.4

Unsere Preise gelten bei Bestellung des vollständigen Angebots wie beschrieben. Bei Teilbestellung oder teilweiser Stornierung behält sich Marcottestyle das Recht vor, die Preise anzupassen, da diese auf dem Gesamtauftrag beruhen. Der Kunde wird hiervon vorab schriftlich in Kenntnis gesetzt und kann die Bestellung in diesem Fall innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach dieser Mitteilung kostenlos beenden.

8.5

Die Bestellung beim Hersteller und der Produktionsbeginn erfolgen erst nach Eingang der Anzahlung und nach schriftlicher Genehmigung sämtlicher technischer Zeichnungen, Maße, Stoffe, Farben und Oberflächen durch den Kunden. Die Lieferfrist beginnt erst in diesem Zeitpunkt zu laufen. Solange diese Genehmigung ausbleibt, haftet Marcottestyle nicht für etwaige Verzögerungen.

8.6

Ein offensichtlicher Irrtum in einem Angebot oder Bestellschein, wie ein Rechenfehler oder ein Preis, der offensichtlich nicht dem tatsächlichen Preis entspricht, bindet Marcottestyle nicht. Marcottestyle teilt die Berichtigung mit; der Kunde kann dann innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach dieser Mitteilung kostenlos von der Bestellung Abstand nehmen.

Art. 9 Kommunikation, mündliche Absprachen und Beweis

Die Parteien akzeptieren ausdrücklich, dass E-Mail, SMS, WhatsApp und vergleichbare Nachrichtendienste, digitale Bestellscheine, Fotos, Videos, Baustellenberichte, Arbeitsscheine und elektronische Signaturen rechtsgültige Kommunikations- und Beweismittel sind. Absprachen, Auswahlentscheidungen, Genehmigungen, Änderungen, Mehrarbeiten und Abnahmen dürfen auch mündlich, telefonisch oder bei einer Baustellenbesprechung getroffen werden; sie werden dann von Marcottestyle über einen der oben genannten Kanäle bestätigt und stehen fest, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von drei Werktagen nach dieser Bestätigung schriftlich bestreitet.

Ein Einverständnis, das von einer Person erteilt wird, die der Kunde vorab über einen der Kanäle dieses Artikels als seinen Vertreter benannt hat (zum Beispiel sein Partner, Architekt oder Bauunternehmer), bindet den Kunden. Gegenüber Gewerblichen Kunden bindet zudem das Einverständnis jeder Person, die der Kunde bei der Besprechung, Lieferung, Montage oder Abnahme auftreten lässt.

Gegenüber Gewerblichen Kunden gilt die freie Beweisführung: Alle Absprachen, Änderungen und Annahmen können mit allen Rechtsmitteln bewiesen werden, einschließlich der Ausführung ohne Widerspruch. Gegenüber Verbrauchern gelten die bestätigten mündlichen Absprachen als widerlegbare Vermutung und als Anfang eines Schriftbeweises, und der Verbraucher selbst kann stets mit allen Mitteln Beweis führen.

Art. 10 Mehrere Auftraggeber und Vermittler

Wird der Vertrag mit mehreren Personen oder Rechtsträgern geschlossen, haften diese gesamtschuldnerisch und unteilbar für alle daraus entstehenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlung des Preises. Eine Mitteilung an einen von ihnen gilt als Mitteilung an alle. Wer eine Bestellung für Rechnung eines Dritten aufgibt (unter anderem ein Architekt, Bauunternehmer, Projektentwickler, eine Gesellschaft in Gründung oder ein Mieter für Rechnung des Eigentümers), verpflichtet sich persönlich und gesamtschuldnerisch mit diesem Dritten, es sei denn, Marcottestyle hat den Dritten vorab schriftlich als alleinige Vertragspartei akzeptiert.

Art. 11 Widerrufsrecht des Verbrauchers

11.1

Kommt der Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume von Marcottestyle (unter anderem beim Verbraucher zu Hause oder auf der Baustelle) oder im Fernabsatz (unter anderem über den Webshop, per E-Mail oder mit einer elektronischen Signatur) zustande, hat der Verbraucher vierzehn Kalendertage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Diese Frist beginnt bei Dienstleistungen und Arbeiten am Tag des Vertragsschlusses und beim Verkauf von Waren am Tag des Erhalts der Waren. Verträge, die im Showroom von Marcottestyle in Kapellen unterzeichnet werden, sind keine außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge und begründen kein Widerrufsrecht.

11.2

Der Verbraucher übt dieses Recht durch eine eindeutige Erklärung per E-Mail an info@marcottestyle.com oder per Brief oder mit dem Muster-Widerrufsformular in der Anlage aus. Bei einem über den Webshop geschlossenen Vertrag kann er auch die Widerrufsfunktion „Vertrag hier widerrufen“ auf www.marcottestyle.store nutzen; Marcottestyle bestätigt den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger.

11.3

Nach dem Gesetz besteht kein Widerrufsrecht für:

  • (a)Waren, die nach Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt wurden oder eindeutig auf eine bestimmte Person zugeschnitten sind, darunter alle Waren, die nach Maß, in einer vom Verbraucher gewählten Abmessung, einem gewählten Stoff oder Leder, einer gewählten Farbe, einem gewählten Fuß, einer gewählten Oberfläche oder Zusammenstellung oder anderweitig nach seinen Auswahlentscheidungen hergestellt, konfiguriert oder gepolstert werden;
  • (b)Waren, die nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
  • (c)Dienstleistungen, die vollständig erbracht worden sind, wenn die Ausführung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat und dieser bestätigt hat, sein Widerrufsrecht zu verlieren, sobald die Ausführung abgeschlossen ist.
11.4

Für Maßanfertigungen, die Marcottestyle speziell bestellt, ohne dass sie nach den Auswahlentscheidungen des Verbrauchers hergestellt werden (ein Katalogartikel in Standardausführung), bleibt das Widerrufsrecht bestehen, wenn der Vertrag außerhalb des Showrooms oder im Fernabsatz geschlossen wurde. Der Verbraucher trägt in diesem Fall die unmittelbaren Kosten der Rücksendung und den Wertverlust, der aus einem Umgang resultiert, der über das zur Feststellung der Art und der Funktionsweise der Ware Notwendige hinausgeht.

11.5

Wünscht der Verbraucher, dass Marcottestyle die Arbeiten oder Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt oder die Maßanfertigungen beim Hersteller bestellt, so verlangt er dies ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger (unterzeichneter Bestellschein oder E-Mail). Widerruft er den Vertrag danach dennoch, zahlt er für Dienstleistungen und Arbeiten einen Betrag, der im Verhältnis zu dem steht, was im Zeitpunkt des Widerrufs bereits ausgeführt wurde. Für Waren im Sinne von 11.3 (a) besteht kein Widerrufsrecht. Für andere Waren trägt der Verbraucher nur die Kosten und den Wertverlust gemäß 11.4.

Art. 11bis Planungsphase

Die Planungsphase (der Entwurf, die Anzahl der Dossiers, das Honorar, die Einstellung und die Nutzung des Entwurfs) wird ausschließlich durch den Planungsvertrag geregelt, den der Kunde unterzeichnet hat. Diese Bedingungen gelten ergänzend; bei Widersprüchen hat der Planungsvertrag Vorrang (Art. 5). Wurde kein Planungsvertrag geschlossen, werden Planungsleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, gemäß Art. 16 (a) berechnet, sofern der Kunde darüber vorab informiert wurde.

Art. 12 Stornierung durch den Kunden

12.1

Außer im Fall eines wirksamen Widerrufs (Art. 11) kann eine Bestellung nicht einseitig storniert werden. Wird der Vertrag vom Kunden dennoch einseitig aufgelöst oder gilt er nach diesen Bedingungen als vom Kunden storniert, ist ein pauschalierter Schadenersatz geschuldet, der den entgangenen Gewinn, die Entwurfs-, Studien- und Planungsarbeit, die Verwaltung, die Lagerung, den Transport und den Weiterverkaufsverlust abdeckt, berechnet nach Teilen:

  • (a)30 % des Verkaufspreises der nicht gelieferten Lagerwaren und der nicht ausgeführten Arbeiten;
  • (b)40 % des Verkaufspreises der Maßanfertigungen, die Marcottestyle noch nicht beim Hersteller oder Lieferanten bestellt hat;
  • (c)60 % des Verkaufspreises der Maßanfertigungen, die bereits bestellt, aber noch nicht in Produktion gegeben wurden, oder, falls höher, die Stornierungskosten, die der Hersteller oder Lieferant nachweislich berechnet, zuzüglich 30 % des Verkaufspreises;
  • (d)100 % des Verkaufspreises der Maßanfertigungen, die bereits in Produktion gegeben oder gefertigt wurden; Marcottestyle stellt diese Maßanfertigungen nach Zahlung dem Kunden zur Verfügung.

Bereits gelieferte Waren und ausgeführte Arbeiten bleiben in vollem Umfang geschuldet.

12.2

Zusätzlich geschuldet sind: (a) das Honorar, das der Planungsvertrag bei Einstellung oder Stornierung bestimmt, soweit es höher ist als die Entschädigung nach 12.1: beide Beträge werden nicht addiert, geschuldet ist nur der höhere von beiden; (b) die Kosten nicht zurückgebrachter oder beschädigter Muster (Art. 16 (k)); (c) die Aufmaß- und Koordinationsstunden zu 145 EUR pro Stunde (175,45 EUR inkl. MwSt.) und die Fahrten, ausschließlich soweit diese Leistungen nicht im Verkaufspreis des stornierten Teils enthalten waren.

12.3

Geleistete Anzahlungen werden mit diesen Beträgen verrechnet. Einen Fehlbetrag zahlt der Kunde innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach der Abrechnung; einen Überschuss erstattet Marcottestyle innerhalb von dreißig Kalendertagen. Gegenüber Gewerblichen Kunden bleiben die geleisteten Anzahlungen in jedem Fall als Mindestentschädigung einbehalten, und Marcottestyle behält sich das Recht vor, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.

12.4

Die Beendigung durch Marcottestyle wird wie folgt abgewickelt: (a) zu Lasten des Kunden (Art. 13, 14, 19, 24 und 27): die Entschädigung nach diesem Artikel ist geschuldet; (b) wegen höherer Gewalt oder Nichtverfügbarkeit (Art. 53 und 54): keine der Parteien schuldet eine Entschädigung, und Marcottestyle erstattet die Anzahlung für den nicht gelieferten Teil innerhalb von dreißig Kalendertagen, ohne Zinsen; (c) Marcottestyle kann den Vertrag aus keinem anderen Grund einseitig beenden.

12.5

Gegenseitigkeit. Beendet Marcottestyle den Vertrag gegenüber einem Verbraucher entgegen diesem Artikel oder liefert sie aus einem ihr zurechenbaren Grund endgültig nicht, so schuldet sie einen gleichwertigen pauschalierten Schadenersatz, berechnet nach den Prozentsätzen von 12.1 (a) und (b) auf den Preis des nicht ausgeführten Teils, unbeschadet des Rechts des Verbrauchers, einen höheren Schaden nachzuweisen.

Art. 13 Beendigung durch Marcottestyle zu Lasten des Kunden und Einsatzplanungsentschädigung

13.1

Marcottestyle darf den Vertrag oder den noch nicht ausgeführten Teil davon durch schriftliche Mitteilung zu Lasten des Kunden beenden, nach einer Inverzugsetzung, die vierzehn Kalendertage ohne Erfolg geblieben ist (bei Zahlungsverzug: die Frist nach Art. 22 oder 23), in jedem der folgenden Fälle:

  1. die Baustelle ist am vereinbarten Datum nicht zugänglich oder nicht in dem nach Art. 30 erforderlichen Zustand, oder die in Art. 31 genannten Vorarbeiten Dritter sind nicht fertiggestellt;
  2. der Kunde erteilt die für die Ausführung erforderlichen Auswahlentscheidungen, Genehmigungen, Maße, Pläne, behördlichen Erlaubnisse oder Angaben nicht innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach einer schriftlichen Aufforderung;
  3. der Kunde zahlt eine Anzahlung, eine Zwischenrechnung oder eine Mehrarbeit nicht;
  4. gegenüber Gewerblichen Kunden: der Kunde lehnt eine gleichwertige Alternative gemäß Art. 54 ab;
  5. der Kunde oder eine Person, für die er einzustehen hat, beschädigt gelieferte Waren oder ausgeführte Arbeiten oder lässt Dritte Bauarbeiten an den Arbeiten von Marcottestyle ausführen;
  6. der Kunde, seine Familienangehörigen, Beauftragten oder Bauunternehmer verhalten sich gegenüber den Mitarbeitern oder Subunternehmern von Marcottestyle aggressiv, bedrohlich oder unsicher oder weigern sich, deren Sicherheitsanweisungen zu befolgen;
  7. der Kunde verschiebt die Ausführung im Sinne von Art. 14;
  8. der Kunde erklärt schriftlich, dass er den Vertrag nicht erfüllen oder nicht zahlen wird.

In jedem dieser Fälle gilt die Beendigung als Stornierung durch den Kunden, und Art. 12 findet Anwendung.

13.2

Einsatzplanungsentschädigung. Kann Marcottestyle aufgrund einer in 13.1 genannten Ursache oder einer sonstigen dem Kunden oder seinen Bauunternehmern zurechenbaren Ursache die Werktage, die sie für den Kunden eingeplant hatte, nicht oder nicht vollständig leisten, und hat der Kunde diese Tage nicht mindestens zehn Werktage im Voraus schriftlich abgesagt, so ist eine Einsatzplanungsentschädigung von 544 EUR pro eingeplanter Person und verlorenem Werktag (658,24 EUR inkl. MwSt.) geschuldet, das heißt acht Stunden zum Tarif nach Art. 16 (b). Diese Entschädigung deckt die reservierte und nicht eingesetzte Kapazität ab und kommt zusätzlich zu den nutzlosen Fahrten, den Umplanungskosten und der Lagerung der Artikel 24, 27 und 31 hinzu. Für denselben Werktag wird sie nicht mit Wartestunden kumuliert. Gegenüber Verbrauchern ist sie auf höchstens zwei Werktage pro eingeplanter Person und verlorenem Einsatz beschränkt und wird mit der Entschädigung nach Art. 12 verrechnet, wenn der Vertrag anschließend beendet wird.

Art. 14 Aufschub, Teilstornierung und vorzeitige Auflösung

Verschiebt der Kunde die Ausführung des Vertrags oder einer Phase davon gegenüber dem vereinbarten oder von Marcottestyle vorgeschlagenen Zeitplan um mehr als drei Monate aus einem Grund, der Marcottestyle nicht zurechenbar ist, und nennt er trotz schriftlicher Mahnung mit einer letzten Frist von vierzehn Kalendertagen keinen durchführbaren neuen Termin, so gilt der Vertrag für den verschobenen Teil als vom Kunden storniert, und Art. 12 findet Anwendung. Bei Teilstornierung wird die Entschädigung nach Art. 12 auf den stornierten Teil berechnet, und die Preise des beibehaltenen Teils werden gemäß Art. 8.4 revidiert. Gegenüber Gewerblichen Kunden ist die vorzeitige Auflösung wegen zu erwartender Nichterfüllung (Artikel 5.90, zweiter Absatz, des Zivilgesetzbuches) ausgeschlossen.

Art. 14bis Übersicht: Wann kann der Vertrag gestoppt werden?

Diese Übersicht fasst die vorstehenden und nachfolgenden Artikel zusammen; bei Abweichungen gelten diese Artikel.

SituationWerFolgeArtikel
Stopp nach Besprechung des ersten EntwurfsKundeKostenlosPlanungsvertrag
Stopp später in der PlanungsphaseKundeHonorar pro DossierPlanungsvertrag
Widerruf außerhalb des Showrooms oder im FernabsatzVerbraucherKostenlos, außer 11.4 und 11.5; nicht für Maßanfertigungen nach Auswahlentscheidungen11
Stornierung nach BestellungKundePauschale pro Teil oder das Entwurfshonorar, falls höher12
Teilbestellung oder TeilstornierungKundePreisrevision; kostenloser Stopp innerhalb von 14 Tagen8.4, 14
Offensichtlicher Irrtum im AngebotKundeKostenloser Stopp innerhalb von 14 Tagen8.6
Preisrevision über 10 %KundeKostenloser Stopp innerhalb von 14 Tagen17
Zahlungsverzug, Baustelle nicht bereit, Aufschub, AggressionMarcottestyleGilt als Stornierung durch den Kunden13, 19, 24
Aufschub von mehr als drei MonatenMarcottestyleGilt als Stornierung durch den Kunden14
Waren nicht innerhalb von drei Monaten abgeholtMarcottestyleGilt als Stornierung durch den Kunden27
Erhebliche LieferverzögerungVerbraucherVertragsauflösung nach Mahnung, Rückerstattung26
Höhere Gewalt von mehr als drei MonatenJede ParteiKeine Entschädigung53
Teil nicht lieferbarMarcottestyle oder VerbraucherNur dieser Teil entfällt54

Art. 15 Ausschluss von Artikel 1794 des alten Zivilgesetzbuches

Gegenüber Gewerblichen Kunden schließen die Parteien die Anwendung von Artikel 1794 des alten Zivilgesetzbuches ausdrücklich aus. Wird dieser Artikel dennoch angewandt, so wird Marcottestyle für alle ihre Ausgaben, ihre Arbeit und ihren entgangenen Gewinn entschädigt, pauschal bemessen gemäß Art. 12. Gegenüber Verbrauchern gilt die Regelung von Art. 12, einschließlich der Gegenseitigkeit.

Abschnitt III

Preise, Zahlung und Sicherheiten

Art. 16 Preise und Tarife

Alle Preise in Angeboten und Bestellscheinen an Verbraucher werden inklusive MwSt. und aller verpflichtenden Zuschläge angegeben. Preise an Gewerbliche Kunden werden exklusive MwSt. angegeben, sofern nicht anders vermerkt. Alle Beträge und Tarife, die in diesen Bedingungen selbst genannt werden, verstehen sich exklusive MwSt.; gegenüber Verbrauchern erhöhen sie sich um die anwendbare MwSt. von 21 %, und der Betrag inklusive MwSt. wird jeweils in Klammern angegeben. Die gesetzlichen Höchstbeträge nach Art. 22 sind feste Beträge ohne MwSt. Was nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis, Angebot oder Bestellschein angegeben ist, ist nicht im Preis enthalten und wird folglich nicht geliefert. Der Anschluss von Geräten, Küchengeräten und Beleuchtung sowie jede Änderung an Elektroleitungen, Wasserleitungen oder Abflüssen ist nicht inbegriffen, sofern das Angebot sie nicht erwähnt, und wird als Mehrarbeit berechnet.

Tarife für alles, was nicht im Angebot enthalten ist, vorbehaltlich einer abweichenden Angabe im Angebot:

  • (a)Planung, Studie, Projektbegleitung und Koordination: 145 EUR pro Stunde (175,45 EUR inkl. MwSt.);
  • (b)Einbau, Montage, Reparatur, Regiearbeiten und Wartestunden: 68 EUR pro Stunde und Person (82,28 EUR inkl. MwSt.), berechnet pro angefangene halbe Stunde;
  • (c)Fahrt: 1,25 EUR pro Kilometer und Fahrzeug (1,51 EUR inkl. MwSt.), hin und zurück gerechnet ab dem Sitz in Kapellen, mit einem Minimum von 45 EUR pro Fahrt (54,45 EUR inkl. MwSt.);
  • (d)nutzlose Fahrt (Baustelle nicht zugänglich, Kunde abwesend, Lieferung unmöglich): Pauschale von 150 EUR pro Person (181,50 EUR inkl. MwSt.), zuzüglich der Kilometer nach (c);
  • (e)Umplanung einer Lieferung oder eines Einbaus: 250 EUR (302,50 EUR inkl. MwSt.);
  • (f)Lagerung von Waren nach den ersten dreißig Kalendertagen: 50 EUR pro Woche und Bestellung (60,50 EUR inkl. MwSt.);
  • (g)Entsorgung von Verpackung, Abfall und Abbruchmaterial: 95 EUR pro angefangenem Kubikmeter (114,95 EUR inkl. MwSt.);
  • (h)Stromaggregat, Baustellenbeleuchtung oder Baustellenheizung, die Marcottestyle einsetzen muss: 95 EUR pro Tag und Gerät (114,95 EUR inkl. MwSt.), einschließlich Kraftstoff;
  • (i)Leiterlift, Kran, Möbellift oder sonstiges Spezialgerät: tatsächliche Kosten zuzüglich 15 % Verwaltungskosten;
  • (j)Materialien in Regie: Selbstkostenpreis zuzüglich 15 %;
  • (k)nicht zurückgebrachte oder beschädigte ausgeliehene Muster: der Einkaufspreis des Musters, mit einem Minimum von 25 EUR pro Muster (30,25 EUR inkl. MwSt.).

Marcottestyle darf diese Tarife und die anderen festen Beträge in diesen Bedingungen (unter anderem in den Artikeln 23, 38.6 und 56.3) jährlich zum 1. Januar an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex anpassen, auf Basis des Indexes vom September 2026; es gelten die Beträge, die am Tag der Leistung oder des Schadenfalls gelten. Gesetzlich festgelegte Beträge, wie die Höchstbeträge von Art. 22 und die Entschädigung von 40 EUR nach Art. 23, folgen ausschließlich dem Gesetz.

Besichtigungen vor Ort, Aufmaße, Beratungsgespräche und Präsentationen außerhalb des Showrooms werden zum Stundensatz unter (a) berechnet, zuzüglich der Fahrt unter (c), es sei denn, das Angebot oder der Planungsvertrag nennt sie ausdrücklich als inbegriffen oder sie werden von einer Bestellung gefolgt, in der sie verrechnet sind. Dies wird dem Kunden vor dem Besuch mitgeteilt. Ein erstes Kennenlerngespräch im Showroom in Kapellen ist kostenlos.

Art. 17 Preisrevision

Der vereinbarte Preis kann entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Preise für Materialien, Rohstoffe, Löhne und Sozialabgaben zwischen dem Datum des Angebots und dem Datum der Ausführung revidiert werden, nach der Formel P = p × (0,40 × M/m + 0,40 × S/s + 0,20). Darin ist p der ursprüngliche Preis, M/m das Verhältnis des Materialpreisindexes und S/s das Verhältnis des Lohnindexes. Gemäß Artikel 57 des Gesetzes vom 30. März 1976 bleiben mindestens 20 % des Preises von jeder Revision ausgenommen. Die Formel wirkt in beide Richtungen: Ein Rückgang der Indizes führt zu einer verhältnismäßigen Preissenkung. Jede Revision wird schriftlich begründet und belegt mitgeteilt. Beträgt die Revision mehr als 10 % des Gesamtpreises, hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach der Mitteilung kostenlos zu beenden; bereits ausgeführte Leistungen und gelieferte Waren bleiben in diesem Fall geschuldet.

Neue oder erhöhte Abgaben, Einfuhrzölle, Antidumpingzölle, Umweltbeiträge, Transportzuschläge oder MwSt.-Sätze, die nach dem Datum des Angebots von einer Behörde auferlegt werden, sowie Wechselkursschwankungen von mehr als 3 % für Waren, die außerhalb der Eurozone eingekauft werden, werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet, gegen schriftlichen Nachweis. Eine Senkung oder Abschaffung wird auf dieselbe Weise verrechnet. Dieselbe Beendigungsmöglichkeit wie im vorstehenden Absatz gilt, wenn die Weiterberechnung mehr als 10 % des Gesamtpreises beträgt.

Art. 18 Ermäßigter MwSt.-Satz

Für Arbeiten an unbeweglichen Gütern an einer Wohnung, die älter als zehn Jahre ist, kann der ermäßigte MwSt.-Satz angewandt werden. Der ermäßigte Satz wird nur angewandt, wenn der Kunde vor der Fakturierung schriftlich (Art. 9) bestätigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Alter der Wohnung, ausschließliche oder hauptsächliche Nutzung als Privatwohnung, Fakturierung an den Endnutzer). Ohne diese Bestätigung werden 21 % berechnet. Marcottestyle vermerkt auf der Rechnung die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung; der Kunde hat einen Monat Zeit, diesen Vermerk schriftlich zu bestreiten. Fehlt ein Widerspruch, ist der Kunde für die Richtigkeit der Voraussetzungen verantwortlich. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, trägt der Kunde die MwSt.-Differenz, die Zinsen und die Geldbußen und zahlt diese auf erste Aufforderung an Marcottestyle, außer wenn die Unrichtigkeit ausschließlich auf einem Fehler von Marcottestyle beruht. Planung, Studie, Honorar, lose Möbel, Beleuchtung, die nicht vollständig in die Decke eingelassen ist, lose Teppiche und Innenvorhänge unterliegen stets 21 %, auch bei einer Wohnung, die älter als zehn Jahre ist.

Art. 19 Zahlungsmodalitäten

19.1

Lagerwaren sind bei Bestellung sofort zu zahlen. Maßanfertigungen und speziell bestellte Waren, die nicht Teil eines Werkvertrags sind, werden bei Bestellung vollständig bezahlt; die Bestellung beim Hersteller erfolgt erst nach Eingang der vollständigen Zahlung. Bei Projekten und Werkverträgen gilt, vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Absprache: 50 % Anzahlung bei Bestellung, 45 % vor der Lieferung und der Restbetrag spätestens bei der Lieferung, die mit der Abnahme zusammenfällt.

19.2

Rechnungen sind am auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag zahlbar, per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto oder über die im Showroom angebotenen Zahlungsmittel. Zahlungen an Beauftragte, Subunternehmer oder Transporteure sind nicht befreiend.

19.3

Die Anzahlung ist eine wesentliche Verpflichtung des Kunden. Wird sie nicht innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach der Bestellung bezahlt, so ist Marcottestyle nicht verpflichtet zu bestellen, zu produzieren oder einzuplanen, und jede Frist verschiebt sich um die Dauer der Verzögerung. Marcottestyle sendet eine kostenlose Erinnerung mit einer letzten Frist von vierzehn Kalendertagen (acht Kalendertage für Gewerbliche Kunden). Bleibt die Zahlung auch dann aus, ist der Vertrag von Rechts wegen und ohne weitere Inverzugsetzung zu Lasten des Kunden aufgelöst, und zwar am Tag nach Ablauf dieser letzten Frist, und der Kunde schuldet die Entschädigung nach Art. 12. Marcottestyle kann sich auch dafür entscheiden, den Vertrag aufrechtzuerhalten und die Zahlung der Anzahlung sowie die Erfüllung zu verlangen; diese Wahl teilt sie in der Erinnerung mit. Die Unterzeichnung des Bestellscheins ohne Zahlung der Anzahlung gibt dem Kunden daher kein Recht, von der Bestellung Abstand zu nehmen.

19.4

Wird eine Zwischenrechnung oder die Rechnung vor Lieferung nicht bezahlt, so werden Lieferung oder Einbau nicht ausgeführt, und die Artikel 13, 24 und 27 gelten.

19.5

Gegenüber Gewerblichen Kunden kann Marcottestyle jederzeit, wenn die Kreditwürdigkeit des Kunden dazu Anlass gibt, eine zusätzliche Sicherheit, Bankgarantie oder vollständige Vorauszahlung verlangen, bevor sie liefert oder ausführt; bei Weigerung kann sie den Vertrag aussetzen oder zu Lasten des Kunden auflösen.

Art. 20 Elektronische Rechnungsstellung

Rechnungen werden elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versandt. Rechnungen an Gewerbliche Kunden, die in Belgien mehrwertsteuerpflichtig sind, werden als strukturierte elektronische Rechnung über das Peppol-Netzwerk gemäß dem Gesetz vom 6. Februar 2024 versandt; der Gewerbliche Kunde steht dafür ein, dass er solche Rechnungen empfangen kann, und teilt jede Änderung seiner Daten unverzüglich mit. Gegenüber Gewerblichen Kunden gilt eine Rechnung als am Tag des Versands empfangen.

Art. 21 Beanstandung von Rechnungen

Rechnungen sind schriftlich und begründet zu beanstanden, und zwar innerhalb von acht Kalendertagen nach Rechnungsdatum durch Gewerbliche Kunden und innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Rechnungsdatum durch Verbraucher. Eine teilweise Beanstandung schiebt die Zahlung des nicht bestrittenen Teils nicht auf. Gegenüber Verbrauchern berührt das Ausbleiben einer Beanstandung ihre gesetzlichen Rechte nicht.

Art. 22 Zahlungsverzug eines Verbrauchers

Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag sendet Marcottestyle eine erste Erinnerung, die kostenlos ist und die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält. Zinsen und die Schadenersatzklausel beginnen erst nach Ablauf einer Frist von vierzehn Kalendertagen zu laufen, die am dritten Werktag nach Versand dieser Erinnerung beginnt oder am Kalendertag nach dem Versand, wenn dieser elektronisch erfolgte.

Nach Ablauf dieser Frist sind von Rechts wegen geschuldet:

  • (a)Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz für Zahlungsverzug im Handelsverkehr, berechnet auf den unbezahlten Restbetrag;
  • (b)eine pauschalierte Schadenersatzklausel, die die gesetzlichen Höchstbeträge von Buch XIX des Wirtschaftsgesetzbuches (WGB, belgisch) nicht überschreitet, derzeit: 20 EUR, wenn der geschuldete Restbetrag niedriger als oder gleich 150 EUR ist; 30 EUR zuzüglich 10 % auf die Tranche zwischen 150,01 EUR und 500 EUR; 65 EUR zuzüglich 5 % auf die Tranche über 500 EUR, mit einem absoluten Höchstbetrag von 2.000 EUR.

Bei verspäteter Ausführung oder Rückerstattung durch Marcottestyle hat der Verbraucher Anspruch auf eine gleichwertige Entschädigung, berechnet nach denselben Regeln.

Art. 23 Zahlungsverzug eines Gewerblichen Kunden

Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag sind von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung geschuldet: (a) Verzugszinsen von 1 % pro Monat, wobei jeder angefangene Monat als voller Monat gilt; (b) ein pauschalierter Schadenersatz von 10 % auf den unbezahlten Restbetrag, mit einem Minimum von 250 EUR; und (c) die pauschale Entschädigung für Inkassokosten von 40 EUR pro Rechnung im Sinne des Gesetzes vom 2. August 2002. Dies gilt unbeschadet des Rechts auf Ersatz der gerichtlichen Inkassokosten, der Kosten der Rechtsberatung und des tatsächlich erlittenen höheren Schadens. Bei Nichtzahlung einer Rechnung werden alle anderen, auch noch nicht fälligen, Rechnungen sofort fällig, und alle gewährten Rabatte und Zahlungserleichterungen entfallen.

Art. 24 Aussetzung und Auflösung

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen hat Marcottestyle das Recht, die Ausführung der Arbeiten und die Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, ohne dass dies Anlass zu irgendeinem Schadenersatz gibt. Marcottestyle bestimmt selbst, wann sie die Arbeiten unter Berücksichtigung ihrer Planung vernünftigerweise wieder aufnehmen kann. Die Kosten der Arbeitsunterbrechung, der Lagerung, der Umplanung und der Neubestellung von Materialien gehen zu Lasten der Partei, die die Aussetzung verursacht hat. Jede Umplanung einer Lieferung oder eines Einbaus infolge von Zahlungsverzug oder einer dem Kunden zurechenbaren Ursache wird mit der Pauschale von Art. 16 (e) berechnet, das heißt 250 EUR (302,50 EUR inkl. MwSt.), zuzüglich der tatsächlichen Transport- und Lagerkosten.

Bei schwerem oder anhaltendem Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, offenkundiger Zahlungsunfähigkeit oder einem Insolvenzverfahren in der Person des Kunden kann Marcottestyle den Vertrag außergerichtlich durch schriftliche Mitteilung auflösen, nach einer Inverzugsetzung, die vierzehn Kalendertage ohne Erfolg geblieben ist. In diesem Fall ist die Entschädigung nach Art. 12 geschuldet.

Art. 25 Eigentumsvorbehalt, Rücknahme und Zurückbehaltung

Alle gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung von Hauptforderung, Zinsen und Kosten Eigentum von Marcottestyle. Solange das Eigentum nicht übergegangen ist, darf der Kunde die Waren nicht verkaufen, vermieten, verpfänden, an eine andere Adresse verbringen oder an einen Dritten übertragen, und er teilt jede Pfändung oder jeden Anspruch eines Dritten unverzüglich mit.

Bei Nichtzahlung kann Marcottestyle nach einer Inverzugsetzung, die vierzehn Kalendertage ohne Erfolg geblieben ist, die nicht bezahlten Waren zurückfordern; der Kunde stellt sie auf erstes Verlangen zur Verfügung. Marcottestyle betritt die Wohnung oder die Geschäftsräume des Kunden nur mit dessen Zustimmung oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung. Veräußert ein Gewerblicher Kunde die Waren entgegen diesem Artikel dennoch weiter, so tritt er seine Forderung gegen den Käufer schon jetzt an Marcottestyle ab. Marcottestyle verfügt zudem über ein Zurückbehaltungsrecht an den Waren, Plänen und Materialien, die sie in Besitz hält, bis zur vollständigen Zahlung. Zahlungen werden zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und die Schadenersatzklausel und zuletzt auf die älteste offene Hauptforderung angerechnet.

Ab der Lieferung auf der Baustelle ist der Kunde für die Verwahrung, die Sicherung und die sorgfältige Lagerung der gelieferten Waren und des auf der Baustelle befindlichen Materials von Marcottestyle verantwortlich und trägt das Risiko von Beschädigung, Verlust und Veräußerung, außer bei Verschulden von Marcottestyle. Der Kunde schließt hierfür eine ausreichende Versicherung ab, unter anderem gegen Brand-, Wasser- und Sturmschäden.

Abschnitt IV

Lieferung, Baustelle und Ausführung

Art. 26 Liefer- und Ausführungsfristen

26.1

Gegenüber Gewerblichen Kunden sind die angegebenen Lieferfristen unverbindlich. Eine Verzögerung berechtigt nur dann zu Schadenersatz oder zur Auflösung, wenn der Gewerbliche Kunde Marcottestyle nach Ablauf der Frist schriftlich in Verzug gesetzt hat und Marcottestyle nicht innerhalb einer zusätzlichen Frist von mindestens dreißig Kalendertagen liefert. Der Schadenersatz ist in diesem Fall auf 0,5 % des Preises des verzögerten Teils pro vollständiger Woche Verzögerung beschränkt, mit einem Höchstbetrag von 5 %.

26.2

Ausführungsfristen für Arbeiten werden in Werktagen ausgedrückt. Als Werktage gelten nicht: Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, die jährlichen Urlaubs- und Ausgleichsruhetage des Baugewerbes sowie die Tage, an denen Witterungsbedingungen oder deren Folgen die Arbeit mindestens vier Stunden lang unmöglich machen. Jede Frist wird ausgesetzt, solange Marcottestyle auf eine Auswahlentscheidung, Genehmigung, Zahlung, ein Maß, einen Plan, eine behördliche Erlaubnis oder eine Leistung des Kunden oder eines vom Kunden eingeschalteten Dritten wartet, und wird um die Dauer von Mehrarbeiten, Änderungen und der in den Artikeln 30, 31, 34 und 53 genannten Umstände verlängert. Marcottestyle bestimmt die Reihenfolge und die Organisation der Arbeiten.

26.3

Gegenüber Verbrauchern liefert Marcottestyle spätestens innerhalb der vereinbarten Frist und, mangels Vereinbarung, innerhalb von dreißig Kalendertagen nach Vertragsschluss. Für Maßanfertigungen und auf Bestellung gefertigte Waren ist die vereinbarte Frist das im Angebot oder Bestellschein angegebene Lieferfenster und, mangels Angabe, ein Lieferfenster von achtzehn bis zweiundzwanzig Wochen. Diese Frist läuft ab Eingang der Anzahlung und der in Art. 8.5 genannten Genehmigung. Liefert Marcottestyle nicht innerhalb dieser Frist, so kann der Verbraucher sie schriftlich auffordern, innerhalb einer zusätzlichen Frist von vierzehn Kalendertagen zu liefern; bleibt die Lieferung auch dann aus, kann der Verbraucher den Vertrag beenden, und die bereits gezahlten Beträge werden innerhalb von vierzehn Kalendertagen erstattet.

Art. 27 Aufschub durch den Kunden, Wartezeiten und Lagerung

Wird die Lieferung oder Ausführung aus einer dem Kunden zurechenbaren Ursache verschoben oder geändert oder sind zusätzliche Lieferungen erforderlich, so gehen die Kosten dieser zusätzlichen Lieferungen, die Wartezeiten von mehr als fünfzehn Minuten, die nutzlosen Fahrten und die zusätzliche Lagerung zu Lasten des Kunden, zu den im jeweiligen Zeitpunkt geltenden Tarifen. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung unentgeltlich war. Der Kunde sorgt dafür, dass die Waren bei Ankunft sofort geliefert und sicher gelagert werden können.

Waren, die zur Lieferung bereit sind, werden auf Verlangen des Kunden dreißig Kalendertage lang kostenlos aufbewahrt; danach wird eine Lagergebühr von 50 EUR pro Woche und Bestellung (60,50 EUR inkl. MwSt.) berechnet, und der noch geschuldete Restbetrag wird sofort fällig. Nimmt der Kunde die Waren drei Monate nach der ersten Mitteilung der Verfügbarkeit noch immer nicht entgegen, obwohl eine schriftliche Mahnung mit einer letzten Frist von vierzehn Kalendertagen erfolgt ist, so gilt die Bestellung als vom Kunden storniert, und Art. 12 findet Anwendung.

Art. 28 Ort und Art der Lieferung

Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Absprache werden die Waren im Erdgeschoss, ohne Stufen, am Gehweg, durch einen Fahrer geliefert. Der Kunde sorgt für einen freien Parkplatz für den Lastwagen, einen freien Zugang und, für schwere oder sperrige Stücke, einen Helfer zum Tragen. Vertikaler Transport ist nie im Preis enthalten. Mehrkosten wegen schwieriger Erreichbarkeit, Parkgenehmigungen, Leiterlift oder besonderer Hilfsmittel gehen zu Lasten des Kunden zu den Tarifen von Art. 16.

Ist der Kunde oder sein Vertreter zum vereinbarten Zeitpunkt nicht anwesend, ist der Zugang nicht frei oder ist kein Helfer anwesend, wo ein solcher erforderlich war, so wird die Lieferung abgebrochen, die nutzlose Fahrt (Art. 16 (d)) und die Umplanung (Art. 16 (e)) werden berechnet, und die Aufbewahrungsfrist nach Art. 27 beginnt. Der Kunde prüft vor der Bestellung, ob die Waren durch Türen, Flure, Treppen und Aufzüge bis zum Bestimmungsort gebracht werden können. Kann eine Ware aus diesem Grund nicht geliefert oder eingebaut werden, so gehen die Kosten der zweiten Lieferung, der Rücknahme und einer etwaigen Demontage oder Anpassung zu Lasten des Kunden, und dies begründet kein Recht auf Stornierung, es sei denn, Marcottestyle hat den Zugang selbst ausgemessen und dabei einen Fehler gemacht.

Art. 29 Überprüfung bei Lieferung

Der Kunde prüft die Waren bei Lieferung, vermerkt sichtbare Schäden oder Schäden an der Verpackung auf dem CMR, dem Frachtbrief oder dem Lieferschein und übermittelt Marcottestyle innerhalb von achtundvierzig Stunden Fotos des Schadens und der Verpackung, damit Marcottestyle beim Transporteur oder beim Hersteller Regress nehmen kann.

Gegenüber Gewerblichen Kunden gilt ein Lieferschein ohne Anmerkung als Nachweis, dass die Waren ohne sichtbare Schäden abgeliefert wurden. Fehlt ein Vermerk und fehlen Fotos innerhalb dieser Frist, so erlischt jede Beanstandung wegen sichtbarer Mängel und Transportschäden, und die Kosten der Reparatur oder des Ersatzes gehen zu Lasten des Gewerblichen Kunden.

Gegenüber Verbrauchern berührt dieser Artikel nicht die gesetzliche Garantie nach Art. 48, einschließlich der gesetzlichen Vermutung, dass ein Mangel, der sich innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung zeigt, bereits bei der Lieferung bestand.

Art. 30 Zugänglichkeit und Ausstattung der Baustelle

Das Gebäude oder die Baustelle muss für die übernommenen Arbeiten vollständig zugänglich und verfügbar sein und sauber, trocken, wind- und wasserdicht, abgeschlossen und auf mindestens 15 °C beheizt sein, bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von höchstens 65 %. Ist die Baustelle bei Ankunft nicht zugänglich oder nicht in diesem Zustand und kann dies nicht sofort behoben werden, so werden die Kosten der nutzlosen Fahrt und der Umplanung berechnet. Anpassungen oder Erweiterungen der elektrischen Anlage gehen zu Lasten des Kunden und berücksichtigen weder bestehende oder nicht konforme Teile noch (Wiederholungs-)Prüfungen oder Erdung. Bei unebenen Böden gehen die Nivellierungskosten zu Lasten des Kunden.

Der Kunde sorgt auf seine Kosten vor Beginn und während der gesamten Dauer der Arbeiten für:

  • (a)freien Zugang zum Gebäude an den vereinbarten Tagen zwischen 7.00 und 18.00 Uhr, erforderlichenfalls über einen Schlüssel oder Code, der Marcottestyle anvertraut wird;
  • (b)Wasser, Strom (230 V und, wo das Angebot dies vermerkt, 400 V) und Heizung am Ort der Arbeiten;
  • (c)eine benutzbare Toilette;
  • (d)einen trockenen, abschließbaren Raum für die Lagerung von Waren, Materialien und Werkzeug;
  • (e)Parkmöglichkeit für mindestens einen Lieferwagen und, bei Lieferungen, für einen Lastwagen in unmittelbarer Nähe des Zugangs, einschließlich der Beantragung und der Kosten von Halteverbotsschildern, der Inanspruchnahme des öffentlichen Raums und des Zugangs zu verkehrsberuhigten Zonen oder Niedrigemissionszonen;
  • (f)alle städtebaulichen, Umwelt- und sonstigen Genehmigungen, Meldungen und Prüfungen, die für die Arbeiten erforderlich sind, sowie die Benachrichtigung der Miteigentümergemeinschaft oder des Verwalters (Syndikus). Marcottestyle trägt dafür keine Verantwortung, es sei denn, sie hat die Beantragung ausdrücklich und schriftlich übernommen; Bußgelder und Schäden wegen einer fehlenden Genehmigung gehen in diesem Fall zu Lasten des Kunden;
  • (g)die Entfernung von Möbeln, Kunstwerken, Pflanzen, Vorhängen, Teppichen und sonstigem Hausrat aus den Räumen, in denen gearbeitet wird, und entlang der Zugangswege;
  • (h)das Fernhalten von Kindern und Haustieren von der Baustelle.

Fehlt am Tag der Lieferung oder der Arbeiten eine dieser Vorkehrungen, so darf Marcottestyle die Ausführung aufschieben oder einstellen, bis der Kunde sie in Ordnung gebracht hat. In diesem Fall sind die nutzlose Fahrt (Art. 16 (d)), die Wartestunden (Art. 16 (b)), die Umplanung (Art. 16 (e)), die Lagerung (Art. 16 (f)) und die Einsatzplanungsentschädigung nach Art. 13.2 geschuldet; die Frist wird gemäß Art. 26 verlängert. Muss Marcottestyle selbst ein Stromaggregat, eine Beleuchtung oder eine Heizung einsetzen, so wird diese mit 95 EUR pro Tag und Gerät (114,95 EUR inkl. MwSt.) berechnet.

Die Entsorgung von Verpackung, Abfall und Abbruchmaterial ist nicht inbegriffen, es sei denn, das Angebot erwähnt sie; sie wird mit 95 EUR pro angefangenem Kubikmeter (114,95 EUR inkl. MwSt.) berechnet. Ein vom Kunden aufgestellter Container steht auf seine Kosten und sein Risiko. Lässt der Kunde Abfall, Verpackung oder Abbruchmaterial liegen, das er selbst entfernen musste, so darf Marcottestyle es auf seine Kosten zum selben Tarif entsorgen.

Die Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, wie in den Vertragsdokumenten beschrieben und, mangels solcher, in den technischen Informationsschriften von Buildwise (vormals WTCB), die am Datum des Angebots verfügbar waren. Der Kunde akzeptiert diese Ausführungsregeln und die darin enthaltenen Toleranzen.

Art. 31 Koordination mit anderen Bauunternehmern und Planung

Der Kunde ist Bauherr und für die Koordination der Bauunternehmer, Lieferanten und Handwerker, die er neben Marcottestyle einschaltet, selbst verantwortlich, es sei denn, Marcottestyle hat die Koordination schriftlich und gegen Vergütung übernommen. Der Kunde sorgt dafür, dass alle Vorarbeiten Dritter (unter anderem Rohbau, Estrich, Putz, Elektrik, Sanitär, Heizung, Böden, Decken und Malerarbeiten) vor Beginn der Arbeiten von Marcottestyle vollständig ausgeführt, ausgehärtet und trocken sind, gemäß den von Marcottestyle mitgeteilten Anforderungen. Marcottestyle ist nicht verpflichtet, die Arbeit Dritter zu kontrollieren, und haftet nicht für Mängel, Maßabweichungen oder Verzögerungen, die daraus entstehen.

Kann Marcottestyle nicht oder nicht vollständig arbeiten, weil Dritte nicht fertig sind, weil Auswahlentscheidungen, Genehmigungen oder Entscheidungen des Kunden ausbleiben oder aus einer sonstigen dem Kunden oder seinen Bauunternehmern zurechenbaren Ursache, so werden berechnet: die Wartestunden zu 68 EUR pro Stunde und Person (82,28 EUR inkl. MwSt.), die nutzlosen Fahrten, die Umplanungskosten nach Art. 24, die zusätzliche Lagerung nach Art. 27 und die Mehrkosten einer abschnittsweisen statt einer zusammenhängenden Ausführung. Die Ausführungsfrist wird um die Dauer der Unterbrechung und um die Zeit verlängert, die erforderlich ist, um die Arbeiten wieder in die Planung von Marcottestyle einzufügen.

Schäden, die Dritte, der Kunde oder seine Beauftragten an bereits gelieferten Waren, ausgeführten Arbeiten oder Material von Marcottestyle verursachen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn der Verursacher unbekannt ist; die Instandsetzung erfolgt als Mehrarbeit. Diebstahl von oder Schäden an Waren und Material auf der Baustelle gehen ab der Lieferung zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn der Schaden oder Diebstahl auf einem Verschulden von Marcottestyle oder ihrer Beauftragten oder Subunternehmer beruht.

Der Sicherheitskoordinator, der EPB-Berichterstatter, der Asbestsachverständige, die Prüfstellen und alle Vorkehrungen, die diese auferlegen, sind nicht im Preis enthalten und werden vom Kunden bestellt und bezahlt, sofern das Angebot nichts anderes angibt. Marcottestyle steht nicht für das Erreichen von Energie-, Dämm- oder Schallschutzanforderungen ein, es sei denn, sie hat diese im Angebot ausdrücklich gewährleistet.

Art. 31bis Partnerunternehmer

31bis.1

Marcottestyle teilt dem Kunden vor Abschluss seines Vertrags mit einem Partnerunternehmer schriftlich mit, dass der Preis des Partnerunternehmers eine Provision für Marcottestyle enthält, und gibt deren Prozentsatz an. Der Kunde zahlt Marcottestyle hierfür nichts zusätzlich.

31bis.2

Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Partnerunternehmer unterliegt den Bedingungen des Partnerunternehmers. Marcottestyle ist daran nicht beteiligt. Ansprüche über die Ausführung, die Fristen, den Preis, die Gewährleistung und die Abnahme dieser Arbeiten richtet der Kunde an den Partnerunternehmer, und Zahlungen für diese Arbeiten erfolgen ausschließlich an den Partnerunternehmer.

31bis.3

Marcottestyle bleibt für ihren Entwurf haftbar. Übernimmt sie nach dem Vertrag die Koordination, so ist dies eine Bemühensverpflichtung, die in der Abstimmung der Planung und der Schnittstellen zwischen den Lieferungen von Marcottestyle und den Arbeiten des Partnerunternehmers besteht. Sie umfasst keine Bauleitung, keine technische Kontrolle der Ausführung und keine Sicherheitskoordination.

31bis.4

Für die Schnittstellen zwischen Waren von Marcottestyle und Arbeiten eines Partnerunternehmers gilt Art. 43.

31bis.5

Gegenüber Verbrauchern berührt dieser Artikel nicht die Haftung von Marcottestyle für ihre eigenen Fehler, einschließlich eines unsorgfältigen Vorschlags eines Partnerunternehmers.

Art. 32 Leitungen, Verkabelung und bestehender Zustand

Für die Montage an Wänden, Decken oder im Boden gibt der Kunde vorab deutlich an, wo sich Leitungen oder Kabel befinden, oder stellt jemanden zur Verfügung, der dies angeben kann. Mangels dessen haftet Marcottestyle nicht für Beschädigungen, die daraus entstehen. Ebenso wenig haftet Marcottestyle für Schäden, die ihre Ursache in verborgenen Mängeln des Gebäudes selbst finden, wie dem Zustand von Innenwänden oder des Untergrunds, es sei denn, dieser Zustand wurde ihr vorab deutlich und schriftlich mitgeteilt. Diese Ausschlüsse gelten nicht für Schäden, die auf einem eigenen Fehler oder einer Nachlässigkeit von Marcottestyle beruhen.

Art. 33 Vom Kunden gelieferte Maße und Angaben

Maße, Pläne, Fotos und Angaben zu bestehenden Anlagen, die vom Kunden, seinem Architekten oder seinem Bauunternehmer geliefert werden, werden auf Risiko des Kunden verwendet. Nur ein Aufmaß, das Marcottestyle selbst nach der Fertigstellung von Böden, Wänden und Decken vornimmt und das im Angebot als solches vermerkt ist, ist für Marcottestyle verbindlich. Werden Maßanfertigungen vor dieser Fertigstellung aufgemessen oder bestellt, so trägt der Kunde das Risiko der daraus entstehenden Maßabweichungen.

Art. 34 Verborgene Mängel des Gebäudes, Asbest und Verunreinigung

Der Kunde teilt Marcottestyle vor dem Angebot schriftlich alles mit, was er über den Zustand des Gebäudes weiß oder wissen sollte: Feuchtigkeit, Schimmel, Holzfäule, Ungeziefer, instabile oder hohle Untergründe, alte Leitungen, verunreinigten Boden sowie das Vorhandensein von Asbest oder anderen gefährlichen Stoffen. Verfügt er über ein Asbestinventar oder ein Asbestattest, so übermittelt er dieses vorab; fehlt es und ist es gesetzlich vorgeschrieben, so lässt er es auf seine Kosten vor Beginn der Arbeiten erstellen.

Wird während der Arbeiten Asbest, ein Gefahrstoff, ein verborgener Mangel oder ein verborgener Zustand entdeckt, der die Ausführung erschwert, so darf Marcottestyle die Arbeiten sofort stilllegen, bis der Kunde auf seine Kosten die erforderlichen Untersuchungen, Sanierungen oder Reparaturen durch ein zugelassenes Unternehmen hat durchführen lassen. Der Stillstand, die Umplanung, die zusätzlichen Schutzmaßnahmen und alle zusätzlichen Arbeiten gelten als Mehrarbeit und verlängern die Frist. Marcottestyle haftet nicht für Schäden, die aus einem Zustand resultieren, der nicht vorab schriftlich gemeldet wurde und den sie als Fachmann vernünftigerweise nicht bemerken konnte.

Abriss-, Abbruch- und Demontagearbeiten werden auf der Grundlage dessen ausgeführt, was sichtbar ist. Was erst nach dem Öffnen von Wänden, Böden, Decken oder bestehenden Möbeln sichtbar wird (Leitungen, Kanäle, Kabel, Fundamente, alte Konstruktionen, beschädigte Untergründe), wird in Regie behandelt. Marcottestyle haftet nicht für die Folgen der Entfernung bestehender Elemente, deren Demontage der Kunde verlangt hat, und nicht für den Zustand, in dem der Untergrund zum Vorschein kommt, außer bei Verschulden von Marcottestyle oder ihrer Subunternehmer.

Art. 35 Schadensnachweis

Wer Schäden am Bestand, am Hausrat oder am Gebäude geltend macht, beweist nach allgemeinem Recht das Bestehen und den Umfang dieser Schäden, den Zeitpunkt, in dem sie entstanden sind, und den ursächlichen Zusammenhang mit den Arbeiten oder Lieferungen von Marcottestyle. Marcottestyle darf vor, während oder nach den Arbeiten Fotos oder Videos als Beweismittel anfertigen; sie ist dazu nicht verpflichtet. Dass eine Beschädigung auf diesem Bildmaterial nicht sichtbar ist oder dort nicht vermerkt wird, beweist nicht, dass sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestand.

Art. 36 Eingreifen Dritter

36.1

Hat eine andere Person als Marcottestyle oder ihre Subunternehmer in den Räumen, in denen Marcottestyle arbeitet oder Waren oder Arbeiten eingebaut hat, gearbeitet, geliefert oder Handhabungen vorgenommen, so wird vermutet, dass Schäden, die danach in diesen Räumen am Bestand, am Hausrat oder an den bereits eingebauten Waren und Arbeiten festgestellt werden, nicht von Marcottestyle verursacht wurden. Zu einer solchen anderen Person zählen unter anderem der Kunde, seine Familienangehörigen, Mieter, Besucher, andere Bauunternehmer, Partnerunternehmer, Installateure, Lieferanten, Umzugsunternehmen und Reinigungsdienste.

36.2

Diese Vermutung ist widerlegbar. Gegenüber Gewerblichen Kunden kann der Gegenbeweis nur mit datierten Fotos oder Videos aus der Zeit vor dem Eingreifen des Dritten oder mit einer kontradiktorischen Feststellung erbracht werden. Gegenüber Verbrauchern kann der Gegenbeweis mit allen Rechtsmitteln erbracht werden.

36.3

Meldepflicht. Der Kunde meldet vorab über jeden Kanal (Telefon, SMS, WhatsApp oder E-Mail genügt), wenn er einen Dritten in Räumen arbeiten lässt, in denen Marcottestyle tätig ist oder Waren oder Arbeiten eingebaut hat. Meldet ein Gewerblicher Kunde dies nicht, so kann er die Vermutung nach 36.1 nicht widerlegen.

36.4

Instandsetzung. Schäden an bereits eingebauten Waren oder Arbeiten durch einen Dritten oder durch den Kunden werden als Mehrarbeit gemäß Art. 40 zu den Tarifen von Art. 16 instand gesetzt und verlängern die Ausführungsfrist um die erforderliche Zeit. Marcottestyle darf die Wiederaufnahme vom Einverständnis des Kunden mit dieser Mehrarbeit und, gegenüber Gewerblichen Kunden, auch von deren Bezahlung abhängig machen. Der Kunde fordert diese Kosten selbst vom Dritten zurück; Marcottestyle muss das Ergebnis dieser Forderung nicht abwarten.

36.5

Gleichzeitige Arbeiten. Gleichzeitige Arbeiten Dritter im selben Raum erfolgen nach Wahl und auf Risiko des Kunden; Marcottestyle darf ihre Arbeiten aussetzen, bis der Raum wieder frei ist, und die Wartestunden gemäß Art. 31 berechnen.

Art. 37 (Aufgehoben.)

Art. 38 Schäden am Bestand bei Lieferung und Montage

Lieferung, Montage und Einbau in einem bestehenden oder fertiggestellten Gebäude hinterlassen unvermeidlich Spuren. Der Kunde akzeptiert dies als der Natur der Arbeiten innewohnendes Merkmal und trifft die nachstehend beschriebenen Vorkehrungen selbst.

38.1

Staub. Bei der Ausführung von Arbeiten entsteht Staub, auch bei sorgfältiger Ausführung. Der Kunde räumt die Räume oder schützt das Mobiliar, schließt angrenzende Räume ab und deckt empfindliche Installationen ab. Marcottestyle haftet weder für Verschmutzung, Verfärbung oder Beschädigung durch Staub noch für die Endreinigung, die nicht im Preis enthalten ist, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht; verlangt der Kunde sie dennoch, wird sie mit 68 EUR pro Stunde und Person (82,28 EUR inkl. MwSt.) berechnet.

38.2

Putz, Malerarbeiten, Tapeten und Decken. Bohren, Verankern, Schrauben, Anpassen, Abdichten, das Einschieben von Maßanfertigungen sowie der Einsatz von Leitern, Böcken und Stützen verursachen an Putz, Gipskarton, Farbe, Tapeten, Wandverkleidungen, Sockelleisten, Fliesen und Decken leichte, örtlich begrenzte Spuren: Bohrlöcher, Dellen, Haarrisse, Ausbrüche um Befestigungen, Abdrücke, Abplatzungen oder Ablösungen von Farbe und Tapete sowie leichte Kratzer. Diese Spuren sind technisch unvermeidbar, stellen keinen Mangel und kein Verschulden von Marcottestyle dar und begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz, Preisminderung oder Einbehalt. Das Verfüllen, Ausbessern, Spachteln, Neutapezieren, Neustreichen und Instandsetzen dieser Spuren nach den Arbeiten ist nie im Preis enthalten und erfolgt durch und auf Kosten des Kunden, auch wenn der Raum erst kurz vor den Arbeiten gestrichen wurde. Marcottestyle empfiehlt ausdrücklich, die endgültigen Maler- und Tapezierarbeiten erst nach der Montage ausführen zu lassen; wer sich dennoch dafür entscheidet, vorher zu streichen, tut dies auf eigenes Risiko. Sichtbare Dichtstofffugen, Füllleisten, Passstücke oder kleine Spalten, die erforderlich sind, um Maßanfertigungen an bestehende Wände, Böden und Decken anzuschließen, die nicht vollständig rechtwinklig, eben oder waagerecht sind, sind der Montage in einem bestehenden Gebäude eigen und stellen keinen Mangel dar.

38.3

Zugangswege, Böden und Treppen. Der Kunde schützt vor der Ankunft von Marcottestyle selbst die Böden, Treppen, Türrahmen, Aufzüge und Wände entlang des Weges, den die Waren nehmen, mit Karton, Folie oder gleichwertigem Material. Wünscht er, dass Marcottestyle diesen Schutz anbringt, muss er dies vorab beantragen; dies wird als Mehrarbeit mit 68 EUR pro Stunde und Person (82,28 EUR inkl. MwSt.) berechnet, zuzüglich des Schutzmaterials zum Selbstkostenpreis plus 15 %. Leichte Kratzer, Druckstellen, Abdrücke von Rädern oder Böcken und Schleifspuren auf Parkett, Naturstein, poliertem Beton, Fliesen, Laminat, Vinyl oder Treppen, die beim Bewegen schwerer oder sperriger Teile trotz normaler Sorgfalt entstehen, sind ein vom Kunden akzeptiertes Risiko. Wird kein oder ein unzureichender Schutz angebracht, kann Marcottestyle für Schäden entlang der Zugangswege nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Anspruch genommen werden.

38.4

Hausrat des Kunden. Das Verschieben, Demontieren oder Wiedermontieren von Möbeln, Geräten, Kunstwerken oder sonstigem Hausrat des Kunden gehört nicht zu den Arbeiten. Führt Marcottestyle dies auf Wunsch des Kunden dennoch aus, geschieht dies aus Kulanz, auf Risiko des Kunden und ohne jegliche Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

38.5

Bestehende Installationen. Marcottestyle bohrt, sägt und verankert auf der Grundlage der Angaben des Kunden (Art. 32). Der Kunde übermittelt vorab die Verlegepläne der Fußbodenheizung sowie die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen und Smart-Home-Installationen und schaltet die Fußbodenheizung mindestens 48 Stunden vor den Arbeiten ab. Ohne diese Angaben trägt der Kunde sämtliche Folgen der Beschädigung einer Leitung, eines Kabels oder eines Kanals, einschließlich der Folgeschäden und der Reparatur durch einen zugelassenen Installateur, außer bei grober Fahrlässigkeit von Marcottestyle.

38.6

Haftung von Marcottestyle. Für Schäden am Bestand, am Hausrat oder am Gebäude, die nicht unter 38.1 bis einschließlich 38.5 fallen, gilt Folgendes. (a) Gegenüber Gewerblichen Kunden haftet Marcottestyle nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer selbst, ihrer Beauftragten oder ihrer Subunternehmer. (b) Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den Betrag beschränkt, den der Haftpflichtversicherer von Marcottestyle für den betreffenden Schadensfall tatsächlich auszahlt, und, mangels Leistung des Versicherers (unter anderem bei Schäden innerhalb des Selbstbehalts), auf 2.500 EUR pro Schadensfall, einschließlich MwSt. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden aus Tod oder Körperverletzung.

Wird Marcottestyle als haftbar befunden, besteht die Wiedergutmachung in der örtlichen Instandsetzung des beschädigten Teils in den Zustand vor dem Schaden, nach Wahl von Marcottestyle ausgeführt durch sie selbst oder durch einen von ihr bestimmten Fachmann. Ein geringer Farb-, Glanz- oder Strukturunterschied nach örtlichem Ausbessern von Farbe, Tapete, Putz, Boden oder Stein ist normal und begründet keinen Anspruch auf Neustreichen, Ersetzen oder Erneuern einer ganzen Wand, eines ganzen Bodens, einer ganzen Decke oder eines ganzen Raums, noch auf Entschädigung für entgangene Nutzung sowie Umzugs- oder Unterbringungskosten.

Schäden sind schriftlich und mit Fotos innerhalb von achtundvierzig Stunden nach ihrer Feststellung zu melden, spätestens jedoch bei der Abnahme und vor jeglicher Reparatur durch den Kunden oder einen Dritten, damit Marcottestyle vor Ort Feststellungen treffen kann. Gegenüber Gewerblichen Kunden gilt dies bei Verlust des Anspruchs. Gegenüber Verbrauchern verliert der Verbraucher seinen Anspruch nur insoweit, als die verspätete Meldung oder die vorherige Reparatur die Feststellung der Ursache oder des Umfangs unmöglich gemacht hat. Schäden, die erst nach der Abnahme gemeldet werden, gelten vorbehaltlich eines Gegenbeweises als nicht von Marcottestyle verursacht.

38.7

Marcottestyle als alleiniger Ansprechpartner. Der Kunde richtet jeden Anspruch wegen Schäden ausschließlich an Marcottestyle BV und nicht persönlich an deren Arbeitnehmer, Geschäftsführer, selbstständige Mitarbeiter oder Subunternehmer, gemäß Art. 51. Die Arbeitnehmer von Marcottestyle genießen zudem den Schutz von Artikel 18 des belgischen Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge.

38.8

Schäden an Marcottestyle und nachbarschaftliche Beeinträchtigungen. Der Kunde haftet gegenüber Marcottestyle für jedes schadenverursachende Ereignis auf der Baustelle zum Nachteil ihrer Waren, ihres Materials, ihrer Fahrzeuge, Arbeitnehmer oder Subunternehmer, sowohl aufgrund eigenen Verschuldens als auch aufgrund des Verschuldens von Personen, für die er einzustehen hat oder die er auf der Baustelle zulässt oder duldet. Beeinträchtigungen, die Nachbarn oder Dritte infolge der Arbeiten erleiden, ohne dass Marcottestyle ein Verschulden trifft (verschuldensunabhängige Nachbarschaftsbeeinträchtigung, Artikel 3.101 des belgischen Zivilgesetzbuches), gehen als Bauherr zu Lasten des Kunden; er stellt Marcottestyle von sämtlichen darauf gestützten Ansprüchen von Nachbarn, Miteigentümern, des Verwalters (Syndikus) oder Dritter frei.

Art. 39 Versicherung durch den Kunden

Der Kunde unterhält während der Arbeiten eine Brand- und Hausratversicherung, die ab der Lieferung auch die Waren und Arbeiten von Marcottestyle deckt. Für Umbauarbeiten, deren Preis mehr als 50.000 EUR exklusive MwSt. beträgt, schließt er eine Bauleistungsversicherung gegen alle Baustellenrisiken (alle bouwplaatsrisico’s, ABR) ab, es sei denn, Marcottestyle bestätigt schriftlich etwas anderes. Er verzichtet, und lässt seine Versicherer verzichten, auf jeden Regress gegen Marcottestyle, ihre Beauftragten und Subunternehmer für Schäden, die durch diese Versicherungen gedeckt sind oder hätten gedeckt sein müssen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schließt der Kunde diese Versicherungen nicht ab, so trägt er selbst jeden Schaden, den sie gedeckt hätten, soweit dieser Schaden nicht auf einem Verschulden von Marcottestyle beruht.

Art. 40 Nicht vorgesehene Arbeiten und Mehrarbeiten

Alle nicht vorgesehenen oder zusätzlichen Arbeiten, die erst bei der Ausführung oder Montage festgestellt werden konnten, werden dem Kunden zu den geltenden Tarifen berechnet. Gegenüber Gewerblichen Kunden schließen die Parteien die Anwendung von Artikel 1793 des alten Zivilgesetzbuches ausdrücklich aus: Das Bestehen von Mehrarbeiten und das Einverständnis über deren Preis können mit allen Rechtsmitteln bewiesen werden, einschließlich E-Mail, Nachrichtendiensten, Baustellenberichten, Fotos und der Ausführung ohne Widerspruch. Gegenüber Verbrauchern werden Mehrarbeiten und deren Preis vorab vereinbart, mündlich oder über jeden Kanal, und von Marcottestyle gemäß Art. 9 bestätigt; die Ausführung einer Mehrarbeit in Anwesenheit des Verbrauchers oder seines Vertreters ohne Widerspruch gilt, vorbehaltlich des Gegenbeweises, als Einverständnis mit der Mehrarbeit und ihrem Preis. Bei dringender Notwendigkeit (Sicherheit, Wasserschaden, Standsicherheit) darf Marcottestyle die Mehrarbeit ohne vorheriges Einverständnis ausführen; sie wird nachträglich berechnet.

Änderungen, die der Kunde nach der Genehmigung der technischen Zeichnungen oder des Bestellscheins verlangt, werden berechnet: die erneute Ausarbeitung zu 145 EUR pro Stunde (175,45 EUR inkl. MwSt.) und die Kosten, die der Hersteller oder Subunternehmer berechnet. Ist die Maßanfertigung bereits in Produktion, ist eine Änderung nur möglich, wenn der Hersteller sie akzeptiert, und die bereits gefertigten Teile bleiben vollständig geschuldet.

Regiearbeiten werden pro angefangener halber Stunde und pro Person zum Tarif von Art. 16 (b) berechnet, das heißt 68 EUR pro Stunde und Person (82,28 EUR inkl. MwSt.), zuzüglich der Materialien zum Selbstkostenpreis plus 15 %, der Fahrten nach Art. 16 (c) und der Miete von Spezialgerät nach Art. 16 (i). Baustellenberichte, Arbeitsscheine und E-Mails von Marcottestyle, die nicht innerhalb von drei Werktagen schriftlich bestritten werden, gelten als akzeptierter Nachweis der geleisteten Stunden und Materialien; gegenüber Verbrauchern gilt dies als widerlegbare Vermutung.

Art. 41 Gestaltungsfreiheit und Anpassungen während der Ausführung

41.1

Marcottestyle entwirft und führt als Fachmann aus. Der Kunde akzeptiert, dass der Bestellschein, das Angebot, die Zeichnungen, die 3D-Bilder und die Muster einen Entwurf wiedergeben und keine exakte Reproduktion sind. Marcottestyle darf während der Ausführung die Abmessungen, die Funktionalität, die Aufteilung, das Material, die Konstruktion, die Oberfläche und die Farbnuance des Entwurfs und der Waren anpassen, wenn dafür ein berechtigter Grund besteht. Als berechtigter Grund gelten:

  • (a)der tatsächliche bautechnische Zustand, der erst beim Aufmaß, Abbruch oder bei der Ausführung zutage tritt, wie nicht rechtwinklige, nicht ebene oder nicht lotrechte Wände, Höhenunterschiede, Leitungen, Schächte, Balken, Steckdosen, Lüftungs- oder Abflusspunkte;
  • (b)eine technische oder konstruktive Notwendigkeit, wie Standsicherheit, Tragfähigkeit, Beschläge, Scharnierreichweite, Belüftung von Geräten, Zugänglichkeit von Anlagen oder Wartung;
  • (c)Sicherheit, eine Norm oder eine anerkannte Regel der Technik, einschließlich der Buildwise-Vorschriften;
  • (d)die Nichtverfügbarkeit, Änderung oder Produktionseinstellung eines Materials, Stoffes, einer Farbe, eines Bauteils oder Modells gemäß Art. 54;
  • (e)eine produktionstechnische Beschränkung des Herstellers oder der Maschinen, wie maximale Plattenmaße, minimale Radien oder verfügbare Stärken;
  • (f)kleine ästhetische oder konstruktive Details, die Aussehen und Funktion nicht merklich beeinflussen, um die Stimmigkeit, die Qualität oder die Dauerhaftigkeit des Entwurfs zu bewahren.

Marcottestyle begründet die Anpassung auf einfache Anfrage.

41.2

Grenzen. Eine Anpassung auf Grundlage dieses Artikels lässt den Verwendungszweck, für den die Ware bestellt wurde, den allgemeinen Stil des Entwurfs und den vereinbarten Preis unberührt. Ein Ersatzmaterial ist in Qualität und Preisklasse gleichwertig. Gegenüber Verbrauchern darf eine Anpassung die wesentlichen Merkmale (Art. 54) nicht ohne ihr ausdrückliches Einverständnis ändern. Eine Anpassung innerhalb dieser Grenzen ist keine Änderung des Vertrags, kein Mangel und keine Vertragswidrigkeit und gibt dem Kunden kein Recht auf Preisminderung, Schadenersatz, Zurückweisung, Aussetzung der Zahlung, Aufschub der Abnahme oder Auflösung. Führt die Anpassung zu niedrigeren Selbstkosten für Marcottestyle, so steht diese Differenz Marcottestyle zu; führt sie zu höheren Selbstkosten, so trägt Marcottestyle diese, es sei denn, die Ursache liegt beim Kunden (Art. 30, 33 und 34), in welchem Fall die Differenz als Mehrarbeit gemäß Art. 40 berechnet wird.

41.3

Mitteilung. Marcottestyle teilt eine Anpassung über jeden Kanal mit (Baustellengespräch, Telefon, SMS, WhatsApp, E-Mail oder Baustellenbericht), vor oder während der Ausführung oder spätestens bei der Abnahme, wenn die Anpassung erst bei der Ausführung erforderlich wurde. Ein Gewerblicher Kunde, der die Anpassung nicht innerhalb von drei Werktagen nach Mitteilung schriftlich und begründet bestreitet, akzeptiert sie; die Ausführung ohne Widerspruch gilt als Annahme. Gegenüber Verbrauchern gilt Folgendes. Eine Anpassung, die kein wesentliches Merkmal berührt und den Verwendungszweck wahrt, kann der Verbraucher nicht zurückweisen; bestreitet er die Mitteilung darüber nicht innerhalb von fünf Kalendertagen schriftlich und begründet, so wird vermutet, dass er sie akzeptiert hat, vorbehaltlich des Gegenbeweises. Berührt die Anpassung ein wesentliches Merkmal, so holt Marcottestyle vorab das Einverständnis des Verbrauchers ein. Verweigert er es, schlägt Marcottestyle innerhalb von zehn Werktagen eine Alternative vor; mangels Einverständnisses wird nur dieser Teil gemäß Art. 54 beendet.

41.4

Änderungen auf Wunsch des Kunden. Wünscht der Kunde selbst eine Änderung von Abmessungen, Funktionalität, Material, Farbe oder Aufteilung, so gilt diese erst nach Bestätigung durch Marcottestyle gemäß Art. 9. Sie wird als Mehrarbeit gemäß Art. 40 berechnet, verlängert die Fristen um mindestens die Zeit, die zum Neubestellen oder Neuproduzieren erforderlich ist, und kann die Entschädigung nach Art. 12 für den bereits bestellten oder in Produktion befindlichen Teil nach sich ziehen. Die Anzahl der im Preis enthaltenen Entwurfsrevisionen ist auf die im Vertrag oder Planungsvertrag angegebene Anzahl beschränkt; ist nichts angegeben, so ist es eine Revision. Zusätzliche Revisionen oder eine neue Entwurfsrichtung auf Wunsch des Kunden werden mit 145 EUR pro Stunde (175,45 EUR inkl. MwSt.) berechnet.

Art. 42 Produktionstoleranzen und Naturmaterialien

Änderungen an Konstruktion, Abmessungen oder Farbe, die vom Hersteller vorgenommen werden und die innerhalb der üblichen und angemessenen Toleranzen des Produktionsprozesses liegen, welche der Handarbeit, Naturmaterialien oder technischen Anforderungen eigen sind, gelten nicht als Mangel oder Vertragswidrigkeit, und Marcottestyle haftet hierfür nicht. Dies gilt sowohl beim Verkauf von Möbeln als auch bei der Ausführung von Arbeiten. Dies gilt nicht, wenn die Konstruktion, die Abmessungen, die Farbe oder das Design für den Kunden einen wesentlichen Vertragsbestandteil darstellen, wie auf dem Bestellschein, im Angebot oder im Vertrag ausdrücklich vermerkt.

Gegenüber Verbrauchern gelten Abweichungen, die über das hinausgehen, was der Verbraucher vernünftigerweise von einer Ware derselben Art erwarten darf, nur dann, wenn er vor Vertragsschluss darüber speziell informiert wurde und sie ausdrücklich und gesondert akzeptiert hat. Dazu werden die Toleranzen des folgenden Absatzes auf dem Bestellschein vermerkt und gesondert angekreuzt oder unterzeichnet.

Als übliche Toleranzen gelten in jedem Fall:

  • (a)Abmessungen: bis zu 1 cm pro Maß und bis zu 2 % bei Maßen über 100 cm. Wer ein exaktes Maß benötigt, zum Beispiel für eine Nische, fragt dieses vorab speziell und schriftlich an; es ist erst nach Bestätigung durch Marcottestyle verbindlich;
  • (b)Massivholz und Furnier: Unterschiede in Farbe, Maserung, Astlöchern, Mineralstreifen und Trockenrissen sowie das Arbeiten, Schwinden oder Quellen von Holz bei einer relativen Luftfeuchtigkeit außerhalb von 45 bis 60 % oder bei Fußbodenheizung, Öfen oder direkter Sonne;
  • (c)Stoffe, Leder und Velours: Farbunterschiede zwischen Partien und gegenüber dem Muster, Falten, Druckstellen, Pilling, Glanzunterschiede und natürliche Lederzeichnung; Schrumpfung bis zu 3 % bei Vorhängen und Stoffen;
  • (d)Teppiche und Vorhänge: Maßabweichung bis zu 2 %, Fusseln, Transportfalten und Farbunterschiede im Flor;
  • (e)Naturstein, Marmor, Keramik und Beton: Farb- und Strukturunterschiede, Adern, Poren und kleine Unebenheiten;
  • (f)Lack und Farbe: leichte Farbabweichung gegenüber dem Muster und übliche Glanzunterschiede.

Kleine Konstruktionsänderungen, die der Hersteller ohne Einfluss auf Aussehen oder Funktion vornimmt, werden akzeptiert.

Art. 43 Kombination mit bestehenden Anlagen und Arbeiten Dritter

Liefert oder installiert Marcottestyle Waren, die mit einer bereits bestehenden Anlage, mit Arbeiten eines Partnerunternehmers oder mit Arbeiten Dritter kombiniert werden, so steht sie ausschließlich für den von ihr gelieferten oder eingebauten Teil ein.

Art. 44 Gefahrübergang

Die Waren werden auf Risiko von Marcottestyle bis zur Baustelle gebracht. Gegenüber Gewerblichen Kunden geht das Risiko nach der Lieferung auf der Baustelle auf den Kunden über, und in jedem Fall nach dem Einbau. Gegenüber Verbrauchern geht das Risiko in dem Zeitpunkt über, in dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Waren physisch in Besitz nimmt; die Übergabe auf der Baustelle oder in der Wohnung an den Verbraucher oder an eine von ihm hierzu benannte Person gilt als physische Inbesitznahme.

Abschnitt V

Abnahme und Annahme

Art. 45 Vorläufige Abnahme

Bei Umbauten, bei denen eine vorläufige Abnahme vorgesehen ist, notieren der Kunde, Marcottestyle und der betroffene Subunternehmer gemeinsam alle zu diesem Zeitpunkt noch auszuführenden Arbeiten, Details und Anmerkungen. Diese Liste ist abschließend: Nur diese Anmerkungen müssen bei der endgültigen Abnahme behoben oder fertiggestellt sein. Verbleibende Anmerkungen werden innerhalb einer angemessenen Frist behoben, unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Materialien und Subunternehmern. Gibt es bei der vorläufigen Abnahme kaum Anmerkungen, so kann diese mit ausdrücklichem Einverständnis beider Parteien als endgültig betrachtet werden. Erscheint der Kunde nach einer schriftlichen Einladung mit einer Frist von mindestens acht Kalendertagen nicht zur Abnahme und schlägt er innerhalb dieser Frist keinen anderen Termin vor, so gilt die Abnahme gegenüber Gewerblichen Kunden als ohne Anmerkungen verlaufen; gegenüber Verbrauchern wird ein neuer Termin festgelegt, und die Kosten der nutzlosen Fahrt werden berechnet.

Art. 46 Endgültige Abnahme und Annahme

46.1

Gegenüber Gewerblichen Kunden gilt die Werkleistung als endgültig angenommen, wenn innerhalb von acht Kalendertagen nach der Ausführung keine schriftlichen Anmerkungen übermittelt wurden; dieser Zeitpunkt gilt als alleinige und endgültige Abnahme. Die Ingebrauchnahme ohne Vorbehalt gilt als unwiderrufliche Annahme der sichtbaren Mängel in ihrer Gesamtheit.

46.2

Gegenüber Verbrauchern gilt die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls ohne Vorbehalt oder die Ingebrauchnahme der Arbeiten ohne schriftliche Anmerkungen innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach der Ausführung als Annahme der sichtbaren Mängel der Arbeiten. Mängel der Arbeiten, die bei der Abnahme nicht sichtbar waren und nicht unter Art. 52 fallen, meldet der Verbraucher schriftlich innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Entdeckung. Marcottestyle steht für solche Mängel ein, wenn sie sich innerhalb von fünf Jahren nach der Abnahme zeigen; für die Frist zur Erhebung einer Klage gelten die gesetzlichen Fristen.

46.3

Die Abnahme kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per SMS, per WhatsApp oder per E-Mail erteilt werden oder sich aus der Ingebrauchnahme ergeben; ein mündliches oder telefonisches Einverständnis wird von Marcottestyle gemäß Art. 9 bestätigt und steht fest, wenn der Kunde es nicht innerhalb von drei Werktagen bestreitet. Als Ingebrauchnahme gilt unter anderem: das Bewohnen oder Nutzen des eingerichteten Raums, das Aufstellen von Hausrat in oder auf den gelieferten Waren, der Anschluss oder die Nutzung von Geräten oder das Tätigwerdenlassen anderer Bauunternehmer im Raum.

46.4

Das Abnahmeprotokoll darf vom Kunden, einem Mitvertragspartner oder einer Person unterzeichnet werden, die der Kunde vorab gemäß Art. 9 als Vertreter benannt hat. Gegenüber Gewerblichen Kunden darf es auch von jeder Person unterzeichnet werden, die der Kunde bei der Abnahme auftreten lässt. Diese Unterzeichnung bindet den Kunden.

46.5

Kleine Unvollkommenheiten, die den normalen Gebrauch nicht beeinträchtigen (unter anderem eine nachzujustierende Tür oder Schublade, eine nachzubessernde Dichtstofffuge, ein fehlendes oder zu ersetzendes kleines Bauteil, ein nachzuliefernder Zubehörartikel), hindern die Abnahme nicht. Sie werden in der Anmerkungsliste vermerkt, innerhalb einer angemessenen Frist behoben und geben kein Recht auf Verweigerung der Abnahme oder auf Einbehalt über die in Art. 47 genannten Reparaturkosten hinaus.

Art. 47 Schlussrechnung

Der Kunde kann die Schluss- oder Restrechnung nicht vollständig verweigern oder einbehalten wegen Umständen, die Marcottestyle nicht vorhersehen konnte. Nur der Teil, der nicht gelieferten Leistungen oder nicht eingebauten Waren entspricht, darf einbehalten werden; dieser wird bei tatsächlicher Lieferung, Ausführung oder Einbau bezahlt. Wegen festgestellter Mängel kann der Kunde nur einen Betrag einbehalten, der in angemessenem Verhältnis zu den Kosten ihrer Behebung steht, wie von Marcottestyle begründet geschätzt; der übrige Restbetrag bleibt fällig. Gegenüber Gewerblichen Kunden ist eine Aufrechnung mit Forderungen, die Marcottestyle nicht schriftlich anerkannt hat, nicht möglich.

Abschnitt VI

Gewährleistung und Haftung

Art. 48 Gesetzliche Garantie für Verbraucher

48.1

Der Verbraucher genießt zwei Jahre ab der Lieferung die gesetzliche Garantie hinsichtlich der Vertragsmäßigkeit nach den Artikeln 1649bis ff. des alten Zivilgesetzbuches oder nach den Bestimmungen, die diese ersetzen. Eine Vertragswidrigkeit, die sich innerhalb dieser Frist zeigt, wird vermutet, bereits bei der Lieferung bestanden zu haben, es sei denn, das Gegenteil wird bewiesen oder diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar.

48.2

Der Verbraucher meldet den Mangel Marcottestyle innerhalb von zwei Monaten nach seiner Feststellung. Für die Frist zur Erhebung einer Klage gelten die gesetzlichen Fristen.

48.3

Der Verbraucher hat Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung, nach seiner Wahl, es sei denn, diese Wahl ist unmöglich oder unverhältnismäßig, und andernfalls auf Preisminderung oder Auflösung. Entscheidet er sich für die Reparatur, so wird die Garantiefrist verlängert, wie das Gesetz bestimmt.

48.4

Diese Garantie gilt für Waren, einschließlich Maßanfertigungen und deren Installation durch Marcottestyle. Für Arbeiten an unbeweglichen Gütern gelten die Artikel 45 bis einschließlich 47, 51 und 52. Eine kommerzielle Garantie eines Herstellers kommt zu diesen Rechten hinzu. Keine Bestimmung dieser Bedingungen berührt diese Rechte.

Art. 49 Gewährleistung gegenüber Gewerblichen Kunden

Gegenüber Gewerblichen Kunden beschränkt sich die Gewährleistung auf die Reparatur oder, falls erforderlich, den Ersatz jedes Stücks, dessen Konstruktions- oder Montagefehler bewiesen ist, unter Ausschluss jeder weiteren Entschädigung. Die Gewährleistung deckt die zu reparierenden oder zu ersetzenden Materialien und nicht die zu leistenden Stunden, Fahrten oder Zusatzkosten. Marcottestyle gewährt nie mehr Gewährleistung, als ihre Subunternehmer, Lieferanten oder Hersteller gewähren.

Mängel, die bei der Lieferung oder Abnahme nicht sichtbar waren und nicht unter Art. 52 fallen, sind innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung oder Abnahme geltend zu machen und innerhalb von dreißig Kalendertagen nach ihrer Entdeckung schriftlich und detailliert mitzuteilen, bei Verlust des Anspruchs. Die Klage muss innerhalb eines Jahres nach dieser Meldung erhoben werden. Für ausgeführte Reparaturen wird keine zusätzliche Gewährleistung gewährt. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Gewerbliche Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, wenn die Waren von ihm oder einem Dritten repariert, verändert, demontiert oder versetzt wurden oder wenn er Marcottestyle nicht Gelegenheit gegeben hat, den Mangel vor jeder Reparatur vor Ort festzustellen.

Art. 50 Ausschlüsse der Gewährleistung

Die Gewährleistung deckt nicht: falschen Gebrauch oder falsche Behandlung von Produkten, Materialien und Geräten; fehlende oder ungeeignete Wartung oder Wartung mit anderen Produkten als denen, die der Hersteller oder Marcottestyle vorschreibt; durch höhere Gewalt verursachte Schäden; das Hinzufügen oder die Verwendung zusätzlicher Geräte in einer Weise, die nicht den technischen Vorschriften entspricht; eine Handlung oder ein vorsätzliches Fehlverhalten einer beliebigen Person, darunter der Kunde oder seine Beauftragten; eine andere Nutzung als die angesichts der Eigenschaften vernünftigerweise vorhersehbare, vorbehaltlich schriftlicher Erlaubnis von Marcottestyle; Frost-, Feuchtigkeits- oder Wasserschäden; normale Abnutzung und normale Alterung von Materialien; Verfärbung durch Sonnenlicht oder UV; die Eigenschaften natürlicher Materialien und die Toleranzen nach Art. 42; das Arbeiten von Massivholz infolge eines Raumklimas außerhalb der Vorschriften; Kratzer, Flecken oder Verfärbungen auf Naturstein, Marmor, Leder und lackierten Oberflächen durch Gebrauch; Schäden durch Haustiere; und Außenmöbel, die ohne Schutzhülle, ungeschützt gegen Frost oder ohne die vorgeschriebene Pflege draußen gelassen wurden. Gegenüber Verbrauchern gelten diese Ausschlüsse nur, soweit der Schaden nicht aus einer bei der Lieferung bestehenden Vertragswidrigkeit herrührt (Art. 48).

Art. 51 Haftungsbeschränkung

51.1

Die Haftung von Marcottestyle ist pro Schadensfall und für den gesamten Vertrag auf den Betrag beschränkt, der von ihrem Haftpflichtversicherer tatsächlich ausgezahlt wird, und mangels Leistung auf den Betrag des für den betreffenden Auftrag in Rechnung gestellten Preises. Stellt Marcottestyle dem Kunden für den betreffenden Auftrag keinen Preis in Rechnung (Art. 31bis), so gilt als in Rechnung gestellter Preis die Provision, die sie für das Projekt erhält, zuzüglich des Preises ihrer eigenen Lieferungen.

51.2

Marcottestyle haftet in keinem Fall für mittelbare oder immaterielle Schäden, einschließlich entgangenem Gewinn, Umsatzverlust, Verlust von Mieteinnahmen, entgangener Nutzung, Kosten für Ersatzunterkunft, Vertragsstrafen gegenüber Dritten und Schäden infolge von Verzögerungen bei den Arbeiten anderer Bauunternehmer.

51.3

Gegenüber Gewerblichen Kunden kann der Kunde Marcottestyle für Schäden im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags ausschließlich auf vertraglicher Grundlage in Anspruch nehmen; die Anspruchskonkurrenz mit einem außervertraglichen Anspruch, wie sie Artikel 6.3 des Zivilgesetzbuches zulässt, wird ausgeschlossen. Die Geschäftsleiter, Beauftragten, Subunternehmer, Lieferanten und sonstigen Hilfspersonen von Marcottestyle können sich gegenüber dem Kunden auf dieselben Ausschlüsse und Beschränkungen berufen wie Marcottestyle selbst, und der Kunde verpflichtet sich, sie nicht unmittelbar außervertraglich in Anspruch zu nehmen, außer bei Vorsatz, bei Schäden durch Verletzung der körperlichen oder psychischen Integrität oder wenn das Gesetz dies nicht zulässt.

51.4

Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Marcottestyle oder ihrer Beauftragten, bei Schäden aus Tod oder Körperverletzung, bei der zehnjährigen Haftung nach Art. 52, noch für die Haftung für fehlerhafte Produkte (Gesetz vom 25. Februar 1991). Gegenüber Verbrauchern berühren diese Beschränkungen nicht ihre zwingenden gesetzlichen Rechte.

Art. 52 Zehnjährige Haftung und Versicherung

Die Haftung von Marcottestyle für Mängel, die die Festigkeit oder Standsicherheit des Gebäudes oder eines wichtigen Teils davon gefährden, bleibt uneingeschränkt den Artikeln 1792 und 2270 des alten Zivilgesetzbuches oder den Bestimmungen, die diese ersetzen, unterworfen. Diese Bestimmungen sind Bestandteil der öffentlichen Ordnung und werden durch diese Bedingungen in keiner Weise beschränkt.

Marcottestyle ist für ihre Haftpflicht aus dem Betrieb und nach Lieferung versichert; die Bescheinigung wird auf erstes Verlangen übermittelt. Die Arbeiten von Marcottestyle erfordern in der Regel keine Mitwirkung eines Architekten und fallen nicht unter die obligatorische zehnjährige Versicherung des Gesetzes vom 31. Mai 2017; ist dies für ein bestimmtes Projekt dennoch der Fall, so wird dies im Angebot vermerkt, und die Versicherungsbescheinigung wird vor Beginn der Arbeiten übermittelt. Arbeiten, für die das Gesetz einen Architekten oder eine Standsicherheitsstudie vorschreibt, sind nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn das Angebot dies ausdrücklich vermerkt.

Abschnitt VII

Höhere Gewalt und veränderte Umstände

Art. 53 Höhere Gewalt

53.1

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen infolge höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten unter anderem, ohne dass diese Aufzählung abschließend ist: Krieg, Terrorismus, zivile Unruhen, Epidemie oder Pandemie und die damit zusammenhängenden behördlichen Maßnahmen, Brand, Überschwemmung, extreme Witterungsbedingungen, Streik oder Aussperrung, Energieknappheit, Knappheit oder erheblicher Preisanstieg bei Rohstoffen, Störung von Transport- oder Hafenaktivitäten, Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen, Cybervorfälle, Ausfall von IT- oder Kommunikationssystemen, Konkurs oder Ausfall eines Lieferanten oder Subunternehmers, ohne dass rechtzeitig eine gleichwertige Alternative verfügbar ist, und jedes sonstige Ereignis außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei.

53.2

Gegenüber Verbrauchern gelten diese Ereignisse nur dann als höhere Gewalt, wenn sie für Marcottestyle unvorhersehbar und unabwendbar waren und weder ihr noch ihren Hilfspersonen zurechenbar sind. Preiserhöhungen werden gegenüber Verbrauchern ausschließlich nach Art. 17 behandelt.

53.3

Die Ausführung wird für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt, ohne Anspruch auf Schadenersatz für irgendeine Partei. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, so kann jede Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung beenden; bereits ausgeführte Leistungen und gelieferte Waren bleiben geschuldet.

53.4

Eine Produktions- oder Lieferverzögerung beim Hersteller, Lieferanten oder Transporteur, die Marcottestyle nicht vorhersehen oder beheben konnte, verlängert die Lieferfrist um die Dauer dieser Verzögerung; Marcottestyle informiert den Kunden darüber so schnell wie möglich. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Verlängerung für höchstens drei Monate; danach findet Art. 26.3 Anwendung.

Art. 54 Nichtverfügbarkeit, Produktionseinstellung und Ersatz

54.1

Marcottestyle arbeitet mit mehr als vierzig Herstellern. Die Einstellung, Änderung oder vorübergehende Nichtlieferbarkeit eines Modells, Stoffes, Leders, einer Farbe, Oberfläche, eines Bauteils oder Materials durch einen Hersteller oder Lieferanten, der Konkurs oder die Einstellung eines Herstellers sowie ein Produktions-, Qualitäts- oder Transportproblem beim Hersteller gelten, soweit sie für Marcottestyle unvorhersehbar waren und außerhalb ihres Willens liegen, als höhere Gewalt im Sinne von Art. 53, unter Beachtung von Art. 53.2. Sie geben dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz, Preisminderung, Zinsen oder Beendigung des Vertrags, außer wie nachstehend bestimmt.

54.2

Wesentliche Merkmale. Für die Anwendung dieses Artikels und der Artikel 41 und 42 sind nur die folgenden Merkmale wesentlich: die Funktion der Ware, die Abmessungen innerhalb der Toleranzen von Art. 42, das Material (zum Beispiel Massivholz, Furnier, Metall, Stoff, Leder) und die Farbnummer oder die Farbfamilie, jeweils wie auf dem Bestellschein oder im Angebot angegeben. Die Marke, der Hersteller, der Modellname, das Herstellungsland, die genaue Stoffreferenz innerhalb derselben Farbfamilie und Preisklasse sowie die Konstruktionsdetails sind nicht wesentlich, es sei denn, der Kunde hat sie auf dem Bestellschein oder im Angebot ausdrücklich und schriftlich als wesentlich kennzeichnen lassen. Gegenüber Verbrauchern sind die Marke, der Hersteller und der Modellname zudem wesentlich, wenn die Ware unter diesem Namen angeboten oder bestellt wurde.

54.3

Ersatz. Ist eine Ware, ein Stoff, Leder, eine Farbe, ein Bauteil oder Material nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar, so darf Marcottestyle nach ihrer Wahl:

  • (a)eine gleichwertige Alternative liefern, die die wesentlichen Merkmale wahrt, auch von einem anderen Hersteller oder aus einer anderen Kollektion, zum selben Preis;
  • (b)den Kunden bitten, innerhalb von fünf Kalendertagen einen Ersatzstoff, ein Ersatzleder, eine Ersatzfarbe oder eine Ersatzoberfläche aus derselben Preisklasse zu wählen. Wählt ein Gewerblicher Kunde nicht innerhalb dieser Frist, so wählt Marcottestyle den Ersatz, der der ursprünglichen Wahl am nächsten kommt, und diese Wahl gilt als akzeptiert. Wählt ein Verbraucher nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach einer schriftlichen Erinnerung, so wird dieser Teil gemäß 54.4 beendet;
  • (c)die Lieferung aufschieben, bis die Ware wieder verfügbar ist, unter Verlängerung der Frist gemäß Art. 53.4;
  • (d)nur wenn keine gleichwertige Alternative besteht: diesen Teil des Vertrags beenden.

Eine Alternative, die die wesentlichen Merkmale wahrt, ist keine Änderung des Vertrags und muss vom Kunden akzeptiert werden. Ihre Ablehnung durch einen Gewerblichen Kunden gilt als Stornierung dieses Teils gemäß Art. 12. Lehnt ein Verbraucher eine gleichwertige Alternative ab, so wird nur dieser Teil des Vertrags gemäß 54.4 beendet. Gegenüber Verbrauchern kann dieser Artikel niemals dazu führen, dass eine Ware geliefert wird, die ohne ihr Einverständnis von den wesentlichen Merkmalen abweicht.

54.4

Folgen der Beendigung eines Teils. Wird ein Teil gemäß diesem Artikel beendet, so:

  1. bleibt der Vertrag für alle übrigen Waren und Arbeiten unverändert bestehen, und der Kunde kann diese nicht stornieren, aussetzen, zurückweisen oder deren Bezahlung einbehalten, weil ein Teil nicht lieferbar ist, auch nicht, wenn die Waren gemeinsam entworfen, bestellt oder bepreist wurden. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nicht, wenn der beendete Teil und die übrigen Waren ein unteilbares Ganzes bilden, das ohne den beendeten Teil vernünftigerweise nicht verwendbar ist;
  2. erstattet Marcottestyle nur den Teil der Anzahlung, der dem Preis des beendeten Teils entspricht, innerhalb von dreißig Kalendertagen, ohne Zinsen und ohne jede sonstige Entschädigung;
  3. bleiben Entwurf, Aufmaß, Honorar und bereits gelieferte oder ausgeführte Leistungen in vollem Umfang geschuldet;
  4. darf Marcottestyle den Preis der übrigen Waren gemäß Art. 8.4 revidieren, wenn der Preis auf dem Ganzen beruhte;
  5. darf Marcottestyle den beendeten Teil durch einen Vorschlag aus ihrer eigenen Kollektion ersetzen, den der Kunde frei akzeptieren kann.

Art. 55 Veränderte Umstände

Gegenüber Gewerblichen Kunden schließen die Parteien die Anwendung von Artikel 5.74 des Zivilgesetzbuches über die Änderung der Umstände ausdrücklich aus, sodass keine der Parteien aus diesem Grund die Neuverhandlung des Vertrags verlangen kann. Gegenüber Verbrauchern bleibt die gesetzliche Regelung anwendbar.

Abschnitt VIII

Geistiges Eigentum, Bildmaterial und Daten

Art. 56 Geistiges Eigentum

56.1

Alle Entwürfe, Pläne, 3D-Visualisierungen, Moodboards, Leistungsverzeichnisse, Konzepte, Ideen und sonstigen Kreationen, die von Marcottestyle erstellt oder dem Kunden vorgestellt werden, sowie der Inhalt von www.marcottestyle.com, bleiben ihr ausschließliches geistiges Eigentum, unabhängig davon, ob hierfür eine Vergütung berechnet wurde. Sie dürfen ausschließlich im Rahmen des Vertrags zwischen den Parteien verwendet werden. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Marcottestyle weder, auch nicht teilweise, kopiert, geändert, an Dritte oder andere Lieferanten weitergegeben noch von diesen ausgeführt werden. Das Vorlegen von Entwürfen, Plänen, 3D-Visualisierungen oder Leistungsverzeichnissen von Marcottestyle an Dritte, um sie ausführen oder nachbauen zu lassen, gilt als unzulässige Nutzung. Während der Ausführung darf der Kunde Elemente des Entwurfs gegen das im Planungsvertrag bestimmte Honorar durch Dritte ausführen lassen.

56.2

Bei ernsthaften Anhaltspunkten für eine unzulässige Nutzung, unter anderem nach Abbruch oder Einstellung eines Projekts, kann Marcottestyle den Kunden auffordern, angemessene Auskünfte zu erteilen, unter anderem Fotos des realisierten Interieurs. Verweigert der Kunde dies ohne berechtigten Grund, so kann der Richter daraus die Schlüsse ziehen, die er für angebracht hält.

56.3

Wird eine unzulässige Übernahme, ganz oder teilweise, festgestellt, so ist ein pauschalierter Schadenersatz von 16 % Honorar, als Entwurfskosten, auf den Betrag des größten angebotenen Entwurfs geschuldet, mit einem Minimum von 2.500 EUR (3.025 EUR inkl. MwSt.), unbeschadet der Rechte von Marcottestyle aus dem Urheberrecht. Gegenüber Gewerblichen Kunden behält Marcottestyle zudem das Recht, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen und zu verlangen.

56.4

Marcottestyle hat das Recht, das von ihr entworfene Interieur als Referenz zu nennen und, unter Beachtung von Art. 57, zu zeigen.

Art. 57 Bildmaterial

Marcottestyle darf Foto- und Videomaterial der von ihr entworfenen, gelieferten oder ausgeführten Realisierungen anfertigen und dieses für Werbezwecke verwenden, darunter ihre Website, soziale Medien, Drucksachen, Broschüren, Portfolio und Fachpresse, ohne dass der Kunde hierfür eine Vergütung verlangen kann. Bildmaterial wird ohne Nennung von Name, Adresse oder erkennbaren Personen veröffentlicht, es sei denn, hierfür wurde gesondert die Zustimmung erteilt. Der Kunde kann dem durch schriftliche Mitteilung vor der Abnahme widersprechen; gegenüber Verbrauchern wird dieser Widerspruch über ein gesondert anzukreuzendes Feld auf dem Bestellschein angeboten. Der Kunde kann sein Einverständnis jederzeit für die künftige Nutzung durch eine einfache Mitteilung an info@marcottestyle.com zurückziehen; bereits verbreitete Drucksachen und bereits erfolgte Veröffentlichungen Dritter müssen nicht zurückgerufen werden. Der Kunde informiert Marcottestyle, falls ein Architekt oder Dritter Urheberrechte an dem Gebäude oder dem Interieur geltend machen kann.

Art. 58 Verarbeitung personenbezogener Daten

Marcottestyle verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden als Verantwortliche zum Zweck der Durchführung des Vertrags, der Kundenverwaltung, der Buchhaltung und, mit Einwilligung oder auf Grundlage des berechtigten Interesses, des Direktmarketings. Die Rechtsgrundlagen sind die Durchführung des Vertrags, die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, das berechtigte Interesse und, wo erforderlich, die Einwilligung. Daten werden nur an Auftragsverarbeiter und Empfänger weitergegeben, soweit dies für diese Zwecke notwendig ist. Marcottestyle teilt einem Partnerunternehmer die Daten des Kunden mit, die für die Erstellung des Angebots und die Ausführung der Arbeiten erforderlich sind. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit und Widerspruch sowie das Recht, bei der belgischen Datenschutzbehörde (Gegevensbeschermingsautoriteit) Beschwerde einzulegen. Der Kunde steht für die Richtigkeit der personenbezogenen Daten ein, die er übermittelt, und beachtet die Datenschutz-Grundverordnung in Bezug auf Personen, deren Daten er übermittelt, und in Bezug auf personenbezogene Daten, die er von Marcottestyle und ihren Mitarbeitern erhält. Die vollständige Datenschutzerklärung befindet sich unter www.marcottestyle.com/cookie-privacybeleid.

Art. 59 Abwerbeverbot und Umgehungsverbot

59.1

Gegenüber Gewerblichen Kunden gilt: Der Kunde unterlässt es, während der Ausführung des Vertrags und während vierundzwanzig Monaten nach dessen Beendigung unmittelbar oder mittelbar Mitarbeiter, selbstständige Mitarbeiter oder Subunternehmer von Marcottestyle abzuwerben oder unter Umgehung von Marcottestyle für sich arbeiten zu lassen, vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Bei Verstoß ist eine pauschale Entschädigung geschuldet, die sechs Monaten Bruttovergütung oder in Rechnung gestellter Vergütung der betreffenden Person entspricht, unbeschadet des Rechts auf Ersatz eines höheren tatsächlichen Schadens.

59.2

Gegenüber Gewerblichen Kunden gilt zudem: Bestellt der Kunde innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Mitteilung eines Entwurfs, Angebots oder Leistungsverzeichnisses unmittelbar oder über einen Dritten bei einem Hersteller, Lieferanten oder Subunternehmer, den Marcottestyle im Rahmen des Projekts vorgeschlagen oder eingeschaltet hat, Waren oder Arbeiten, die in diesem Entwurf, diesem Angebot oder diesem Leistungsverzeichnis enthalten waren, so ist Marcottestyle ein Honorar von 16 % auf den Wert dieser Bestellung exklusive MwSt., zuzüglich MwSt., geschuldet, als Vergütung für die erbrachte Entwurfs- und Studienarbeit, unbeschadet von Art. 56. Dieses Honorar ist nicht geschuldet für Bestellungen bei einem Partnerunternehmer, auf die Marcottestyle eine Provision erhält.

59.3

Gegenüber Verbrauchern gilt ausschließlich Art. 56 und der Planungsvertrag.

Abschnitt IX

Schlussbestimmungen

Art. 60 Salvatorische Klausel

Jede Bestimmung dieser Bedingungen steht für sich. Wird eine Bestimmung für nichtig, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig erklärt, so bleiben alle anderen Bestimmungen und der Vertrag selbst uneingeschränkt in Kraft. Gegenüber Gewerblichen Kunden wird die betroffene Bestimmung von Rechts wegen durch die gültige Bestimmung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, und die Parteien akzeptieren diese Ersetzung schon jetzt. Gegenüber Verbrauchern entfällt nur die betroffene Bestimmung, und an ihre Stelle tritt das allgemeine Recht; die übrigen Bestimmungen desselben Artikels bleiben in Kraft, soweit sie ohne die betroffene Bestimmung sinnvoll angewandt werden können.

Art. 61 Umdeutung

Die Ersetzung einer nichtigen Bestimmung durch eine gültige Bestimmung, die der ursprünglichen Absicht und wirtschaftlichen Zielsetzung so nahe wie möglich kommt, gilt ausschließlich gegenüber Gewerblichen Kunden. Gegenüber Verbrauchern gilt Art. 60, vierter Satz.

Art. 62 Übertragung

Marcottestyle kann ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Übertragung ihrer Tätigkeiten übertragen, ohne dass dies die Rechte oder Gewährleistungen des Kunden mindert. Marcottestyle kann ihre Forderungen jederzeit abtreten oder verpfänden. Der Kunde kann den Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Marcottestyle nicht übertragen.

Art. 63 Rechtsverzicht

Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts durch Marcottestyle kann nicht als Verzicht auf dieses Recht angesehen werden.

Art. 64 Sprache

Im Streitfall, gleich welcher Art, findet ausschließlich der niederländische Text dieser Bedingungen Anwendung. Die englischen, französischen und deutschen Fassungen sind freie Übersetzungen ohne bindende Kraft.

Art. 65 Beschwerden und außergerichtliche Streitbeilegung

Beschwerden können an info@marcottestyle.com gerichtet werden. Marcottestyle ist bestrebt, jede Beschwerde einvernehmlich zu lösen. Wird keine Lösung erreicht, so kann sich der Verbraucher an den Verbraucherombudsdienst (Consumentenombudsdienst), North Gate II, Koning Albert II-laan 8 bus 1, 1000 Brüssel (www.consumentenombudsdienst.be), oder an eine andere qualifizierte Stelle für die außergerichtliche Streitbeilegung wenden, die auf belmed.fgov.be angegeben ist. Marcottestyle ist nicht verpflichtet, an einem außergerichtlichen Verfahren teilzunehmen, es sei denn, das Gesetz schreibt dies vor.

Art. 66 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Auf alle Verträge findet ausschließlich belgisches Recht Anwendung. Streitigkeiten mit einem Gewerblichen Kunden fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Antwerpen, Abteilung Antwerpen, oder, im Rahmen ihrer Zuständigkeit, des Friedensgerichts des Kantons Kapellen. Streitigkeiten mit einem Verbraucher werden von den Gerichten entschieden, die nach dem Gerichtsgesetzbuch zuständig sind. Nach Entstehen einer Streitigkeit können die Parteien stets im gegenseitigen Einvernehmen ein anderes zuständiges Gericht bestimmen.

Anlage

Muster-Widerrufsformular

(Dieses Formular nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen. Nur für Verbraucher bei einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag; nicht für Maßanfertigungen nach Ihren Auswahlentscheidungen, siehe Art. 11. Bei einer Bestellung über den Webshop können Sie auch die Schaltfläche „Vertrag hier widerrufen“ verwenden.)

An: Marcottestyle BV, Marcottedreef 20, 2950 Kapellen, info@marcottestyle.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): …………………………

Bestellt am (*)/erhalten am (*): ………………

Name des/der Verbraucher(s): ………………

Anschrift des/der Verbraucher(s): ………………

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ………………

Datum: ………………

(*) Unzutreffendes streichen.

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